Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

BGK · Non-governmental organisations, platforms and networks and similar · DE

Kategorija
Non-governmental organisations, platforms and networks and similar
Būstinė
Köln-Gremberghoven DE
Registruota
2009-01-26
Deklaruotos metinės išlaidos
2 000 165 € (pačios deklaruota)
Svetainė
http://www.kompost.de
Skaidrumo registras
64396831014-95 ↗
0
Susitikimai su EK
Pateiktos pozicijos
Pozicijos dokumentai
0
Paminėjimai spaudoje
Sumą deklaruoja pati organizacija Skaidrumo registre; institucijos jos netikrina.

Ką pateikė viešoms konsultacijoms

2023-01-17 · Review of the requirements for packaging and feasibility of measures to prevent packaging waste ↗ originalus šaltinis
Die BGK lehnt die Entsorgung von so genannten kompostierbaren Verpackungen und Kunststoffen über die biologische Abfallbehandlung (Kompostierung, Vergärung) strikt ab. Einzige Ausnahme sind Bioabfall-Sammelbeutel, wenn diese von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Absprache mit der örtlichen Verwertungsanlage explizit erlaubt, erwünscht und geeignet sind. Diese Position spiegelt die rechtliche Situation in Deutschland ab dem 01.11.2023 mit Inkrafttreten der entsprechenden Passage in der novellierten deutschen Bioabfallverordnung vom 28.04.2022 wider und wird durch die Verbände der Bioabfallwirtschaft mitgetragen (s. Position zur Entsorgung von biologisch abbaubaren Kunststoffen…

Ką rašo savo pozicijos dokumentuose

Ištraukos iš organizacijos pačios įkeltų dokumentų, be trumpinimų ir perpasakojimų.
Review of the requirements for packaging and feasibility of measures to prevent packaging waste · 2 p.

…www.kompost.de Seite 1 von 2 Stand: 17.01.2023 BGK-Rückmeldung zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle Generell ist die Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle im Hinblick auf die Ziele des Green Deals und einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu begrüßen. EU-weite Zielvorgaben wie Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Mindestanteil (Quoten) an recyceltem Kunststoff in Kunststoffverpackungen als auch materialspezifische Recyclingziele können die stetig steigende Menge an Verpackungsabfällen und damit verbundenen negativen Umwelt- und Ressourceneffekte reduzieren. Die BGK - Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. jedoch lehnt die Entsorgung von so genannten „kompostierbaren Verpackungen und Kunststoffen“ über die biologische Abfallbehandlung (Kompostierung, Vergärung) strikt ab.

Verpackungen und Kunststoffen“ über die biologische Abfallbehandlung (Kompostierung, Vergärung) strikt ab. Einzige Ausnahme sind Bioabfall-Sammelbeutel, wenn diese von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Absprache mit der örtlichen Verwertungsanlage explizit erlaubt, erwünscht und geeignet sind. Diese Position spiegelt die rechtliche Situation in Deutschland ab dem 01.11.2023 mit Inkrafttreten der entsprechenden Passage in der novellierten deutschen Bioabfallverordnung vom 28.04.2022 wider und wird durch die Verbände der Bioabfallwirtschaft mitgetragen (s. Position zur Entsorgung von biologisch abbaubaren Kunststoffen über die Bioabfallbehandlung/Kompostierung vom 17.06.2019, Deutsche Version, Englische Version).

Kunststoffen über die Bioabfallbehandlung/Kompostierung vom 17.06.2019, Deutsche Version, Englische Version). Daher sollten in die EU-Verpackungsverordnung keine für die Kompostierung als geeignet bezeichneten Verpackungen, auch keine Aufkleber für Obst und Gemüse, Kaffeekapseln oder -pads sowie Leichtverpackungen oder Tragetaschen aufgenommen werden.

Aufkleber für Obst und Gemüse, Kaffeekapseln oder -pads sowie Leichtverpackungen oder Tragetaschen aufgenommen werden. Denn diese ▪ verunsichern den Verbraucher, welche Abfälle über die Biotonne zu verwerten sind, ▪ führen zu einem stärkeren Eintrag herkömmlicher Kunststoffe in die biologische Abfallbehandlung und in die Umwelt, ▪ werden vor der biologischen Behandlung größtenteils mit herkömmlichen Kunstoffen abgeschieden, einer Müllverbrennung zugeführt und somit nicht recycelt, ▪ leisten keinen nennenswerten Nutzen für den biologischen Behandlungsprozess von Bioabfällen und den daraus erzeugten Düngeprodukte (Kompost, Gärprodukte) selbst und ▪ gefährden die Qualität und Akzeptanz der erzeugten Düngeprodukte durch den Verbleib nicht abgebauter, sondern lediglich desintegrierter kompostierbarer Verpackungen, auch als Mikrokunststoffe < 2 mm.

…nicht abgebauter, sondern lediglich desintegrierter kompostierbarer Verpackungen, auch als Mikrokunststoffe < 2 mm. Die notwendige Kompostierungszeit zur vollständigen Desintegration < 2 mm (nicht der vollständige biologische Abbau!) wurde im Rahmen der Novelle der deutschen Bioabfallverordnung im Gegensatz zur DIN EN 13432 auf 6 Wochen verkürzt. Durch die Möglichkeit in Deutschland Frischkomposte zu vermarkten und als organischer Dünger und Bodenverbesser auf den Boden aufzubringen, sind in der Praxis durchaus Kompostierungszeiten unter 6 Wochen üblich. Darüber hinaus findet in der Vergärung Ref. Ares(2023)342566 - 17/01/2023 www.kompost.de Seite 2 von 2 Stand: 17.01.2023 kein Zerfall oder biologischer Abbau von kompostierbaren Verpackungen statt.

…2 von 2 Stand: 17.01.2023 kein Zerfall oder biologischer Abbau von kompostierbaren Verpackungen statt. Durch die derzeitige und zukünftig verstärkt zu erwartende Zunahme von kombinierten Vergärungs- und Kompostieranlagen für die Behandlung von Bioabfällen wird diese Verkürzung von Kompostierzeiten bzw. die direkte Ausbringung (separierter) Gärprodukte (ohne Kompostierung) begünstigt. Daher sollte bei der Methodenweiterentwicklung zur DIN EN 13432, die auch die Eignungsfähigkeit von BAW-Sammelbeuteln für die Getrenntsammlung von Bioabfall betreffen, auf kürzere Kompostierungszeiten abgezielt, der biologisch Abbau unter anaeroben Bedingungen (Vergärung) untersucht und geklärt sowie der Verbleib von Mikrokunststoffen < 2 mm bewertet und geregelt werden.

…untersucht und geklärt sowie der Verbleib von Mikrokunststoffen < 2 mm bewertet und geregelt werden. Grundsätzlich sollten so genannte „kompostierbare Verpackungen und Kunststoffe“ nicht als „biologisch abbaubar“, „kompostierbar“, „für (industrielle) Kompostierung geeignet“, „zur Entsorgung über die Biotonne“, etc. gekennzeichnet werden dürfen. Die Verwendung von Biokunststoffen und deren sonstige Verwertung, außerhalb von Kompostierung und Vergärung, bleibt davon unberührt. Kontakt: BGK - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. David Wilken (Geschäftsführer) Von-der-Wettern-Straße 25, 51149 Köln, E-Mail: [email protected], Internet: www.kompost.de

originalus šaltinis (PDF) ↗

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