Confederation of the German Textile and Fashion Industry

textil+mode · Trade and business associations · DE

Kategorija
Trade and business associations
Būstinė
Berlin DE
Registruota
2015-09-07
Deklaruotos metinės išlaidos
100 000–199 999 € (pačios deklaruota)
Svetainė
http://www.textil-mode.de
Skaidrumo registras
630565418685-37 ↗
Susitikimai su EK
Pateiktos pozicijos
Pozicijos dokumentai
Paminėjimai spaudoje
Sumą deklaruoja pati organizacija Skaidrumo registre; institucijos jos netikrina.

Susitikimai pagal metus

20161202012023120252

Šaltinis: Europos Komisijos skelbiami susitikimai, sutapatinti pagal skaidrumo registro numerį. n = 5 susitikimų; x — metai pagal susitikimo datą, y — susitikimų skaičius.

Susitikimai su Europos Komisija

Skelbiami tik susitikimai su Komisijos nariais, jų kabinetais ir generaliniais direktoriais. Susitikimai žemesniu lygiu ir daugelis kontaktų Parlamente bei Taryboje į registrą nepatenka.

Ką pateikė viešoms konsultacijoms

2026-05-07 · Simplification of administrative burdens in environmental legislation ↗ originalus šaltinis
The Confederation of the German Textile and Fashion Industry (t+m) welcomes the European Commissions commitment to reducing administrative burdens within environmental legislation. As a key industrial sector for Europes circular transition, the textile and fashion industry requires a coherent, practical, and economically viable regulatory framework to successfully deliver circularity in practice. However, companies are increasingly confronted with overlapping and partially inconsistent legislative requirements. Greater harmonization across existing frameworks is therefore essential to avoid fragmentation within the Single Market and reduce conflicts between parallel regulatory systems.…
2022-09-19 · Revision of the Union Customs Code ↗ originalus šaltinis
Siehe Dateianhang (Positionspapier)

Ką rašo savo pozicijos dokumentuose

Ištraukos iš organizacijos pačios įkeltų dokumentų, be trumpinimų ir perpasakojimų.
Revision of the Union Customs Code · 6 p.

Zuletzt aktualisiert: 19. September 2022 Positionspapier zum Unionszollkodex EU-Transparenzregister: Nr. 630565418685-37 Revision des Unionszollkodex: Für einheitliche Verfahren, einheitliche IT und einen echten AEO Die deutsche Textil- und Modeindustrie ist eine stark globalisierte Branche. Unsere Unternehmen, die meisten von ihnen KMU, sind auf gut und verlässlich funktionierende und resiliente internationale Lieferketten angewiesen. Die Entwicklungen der Gegenwart und der jüngeren Vergangenheit illustrieren die Notwendigkeit, die grundlegenden Herausforderungen für ein modernes Zollwesen in der EU jetzt mit der nötigen Ambition anzugehen. Hierzu gehören unter anderem die zunehmenden internationalen Warenim- und -exportströme, unterbrochene globale Lieferketten, die Folgen des Brexits, die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts und andere mehr.

…unterbrochene globale Lieferketten, die Folgen des Brexits, die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts und andere mehr. Die Entwicklung eines modernen Zollwesens bietet die Chance, neben der unverzichtbaren Kontrollfunktion des Zolls auch dessen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Impulse in diese Richtung hat es in den letzten Jahren immer wieder gegeben, nicht zuletzt aus den Reihen der Trade Contact Group (TCG) gegenüber der DG Taxud der Europäischen Kommission. Wenn Europa seine internationale Wettbewerbs- fähigkeit sichern und ausbauen will, bedarf es mehr denn je einer starken Partnerschaft mit den Wirtschaftsbeteiligten. Zoll und Wirtschaftsbeteiligte brauchen jetzt die einfachsten und effizientesten Verfahren und Instrumente, minimalinvasiv für den internationalen Warenverkehr und mit Maß und Mitte in Ausgestaltung und Anwendung.

…minimalinvasiv für den internationalen Warenverkehr und mit Maß und Mitte in Ausgestaltung und Anwendung. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unterstreicht in seinem Konsultations- beitrag die Bedeutung von Digitalisierung (Datenanforderungen in Unternehmen, IT-Union) und einem angemessenen Maß zwischen Kontrollen und Entlastung. Die Revision des Unionszollkodex (UZK) sollte zu einer pragmatischen und gleichzeitig harmonisierten Anwendung des Zollrechts in den Mitgliedstaaten führen. Diesen Beitrag unterstützen wir. Der Zoll muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren: So viel Kontrolle wie nötig, so viel Handelserleichterungen wie möglich.

…sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren: So viel Kontrolle wie nötig, so viel Handelserleichterungen wie möglich. Eine Überfrachtung des Zolls mit nicht-handelsbezogenen Aufgaben wäre hierfür kontra- produktiv und würde sich als faktisches nicht-tarifäres Handelshemmnis negativ auf den ohnehin schon stark unter den aktuellen Krisen leidenden Außenhandel der EU auswirken. Ein wichtiger Bereich ist der Gesetzgebungsprozess selbst. Wir glauben, dass Prozesse auf Arbeitsebene – wo EU-Institutionen und nationale Behörden Vorschriften erlassen – überprüft werden sollten, um moderne best practices zu berücksichtigen und zu ermitteln, wo sie gestrafft werden können, um Verfahren effizienter zu gestalten. Die daraus resultierenden Neuerungen gilt es sodann auf der Arbeitsebene dynamisch umzusetzen. Ref. Ares(2022)6463829 - 19/09/2022 Zuletzt aktualisiert: 19.

…gilt es sodann auf der Arbeitsebene dynamisch umzusetzen. Ref. Ares(2022)6463829 - 19/09/2022 Zuletzt aktualisiert: 19. September 2022 2 Die EU-Zollunion auf ihrem heutigen Stand bietet hierfür eine gute Basis, auf der die nötigen ambitionierten Reformen aufbauen müssen: • Gemeinsame Anforderungen und Regeln in der gesamten EU erleichtern den Handel und ermöglichen fairen Wettbewerb. • Die Abfertigung von Sendungen mit geringem Wert durch Einführung des Import OSS und Trennung von Steuer- und Zollabfertigung stellt grundsätzlich einen Fortschritt dar. • Grundsätzlich ist auch die Zielsetzung erhöhter Sicherheit in der internationalen Lieferkette durch die stufenweise Einführung von ICS2 positiv zu sehen.

…erhöhter Sicherheit in der internationalen Lieferkette durch die stufenweise Einführung von ICS2 positiv zu sehen. Allerdings ist hier die Frage, wie benutzerfreundlich das System in den weiteren Stufen ausgebaut wird, welche Kosten auf die Wirtschaftsbeteiligten zukommen (Kosten für Datenhandling und Preisaufschläge durch Fracht- und Logistikdienstleister als Folge). Diese müssen dem tatsächlichen konkreten Nutzen gegenübergestellt werden. Handlungsbedarf besteht in folgenden Bereichen: • Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) bleibt auch im Jahr 2022 weiter unbefriedigend. Der Aufwand für die Beantragung des Status muss endlich in ein angemesseneres Verhältnis zu den Vorteilen gebracht werden. AEO-Inhaber haben aktuell keinen signifikanten Nutzen. Dies muss sich dringend ändern.

…den Vorteilen gebracht werden. AEO-Inhaber haben aktuell keinen signifikanten Nutzen. Dies muss sich dringend ändern. Die Beantragung der Bewilligung eines AEO, sowohl für zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC) und/oder auch für die Sicherheit in der Lieferkette (AEOS) scheint für viele Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie heute immer noch nicht zwingend erstrebenswert. Auch in Fällen, in den zollrechtliche Bewilligungen oder Vereinfachungen von den Unternehmen beantragt werden, erfolgt häufig kein vorheriger oder paralleler Antrag auf Bewilligung eines AEO. Vielmehr geben die Unternehmen in diesen Fällen lediglich die für die Antragstellung geforderten Teil-Fragenkataloge zum Nachweis der Erfüllung der AEO-Kriterien ab. Hintergrund ist unseres Erachtens, dass die mit Einführung des AEO propagierten Vorteile in der Realität de facto immer noch nicht zur Anwendung kommen.

…dass die mit Einführung des AEO propagierten Vorteile in der Realität de facto immer noch nicht zur Anwendung kommen. Genannt seien hier insbesondere die geringere Kontrolldichte bei der Prüfung von Waren und Unterlagen oder auch die fehlende vollständige praktische Umsetzung vom AEOC-Status abhängender Bewilligungen, wie insbesondere der zentralen Zollabwicklung nach Art. 179 UZK. Wünschenswert sind somit in der Praxis konkret spürbare Vorteile für Unternehmen mit AEO-Bewilligung und damit einhergehend das nochmalige Herausstreichen der Vorteile sowie die vollständige Umsetzung der Bewilligungen und Vereinfachungen, für die der AEOC tatsächlich Voraussetzung ist. Es gilt sicherzustellen, dass die Fazilitäten prozess- statt transaktionsbasiert sind. Die zentrale Zollabwicklung muss in der Praxis dringend vollständig umgesetzt werden. Zuletzt aktualisiert: 19.

…sind. Die zentrale Zollabwicklung muss in der Praxis dringend vollständig umgesetzt werden. Zuletzt aktualisiert: 19. September 2022 3 • Einheitliche Anwendung der Vorschriften/Komplexität Schon der heute gültige UZK mit seinen Durchführungsvorschriften (UZK-DA, UZK-IA und UZK-TDA) ist aufgrund der Größe und Komplexität für viele Unternehmen der mittelständisch geprägten deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie kaum noch zu durchdringen. Aus Sicht der Rechtssetzung mag es sinnvoll erscheinen, gemeinsame Regelungen bspw. bei den besonderen Verfahren „vor die Klammer zu ziehen“, für den Praktiker – und dies sind in den Mitgliedsunternehmen regelmäßig Nichtjuristen – ist der Aufbau häufig aber schwer zu verstehen und führt damit in der Folge zu Fehlinterpretationen oder schlichtweg zur Nichtkenntnis wesentlicher Regelungsinhalte.

…und führt damit in der Folge zu Fehlinterpretationen oder schlichtweg zur Nichtkenntnis wesentlicher Regelungsinhalte. Neben den eigentlichen im Unionszollrecht definierten Rechtsvorschriften finden sich darüber hinaus – rechtsunverbindliche – Guidelines der Europäischen Kommission oder beispielsweise auch eine Vielzahl ergänzender nationaler Anwendungsregelungen (in Deutschland insbesondere in Form der Dienstvorschriften der Zollverwaltung). Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Europäische Kommission neben den Rechtsvorschriften erläuternde Guidelines herausgibt. Problematisch wird dies aber, wenn die in den Guidelines gemachten Ausführungen seitens der nationalen Zollverwaltung nicht anerkannt oder umgesetzt werden. Als Beispiel sei hier die Berechnung des Referenzbetrages beziehungsweise der Sicherheiten für das Verwahrungslager/Zolllager genannt.

…hier die Berechnung des Referenzbetrages beziehungsweise der Sicherheiten für das Verwahrungslager/Zolllager genannt. Hierzu liegen uns Berichte mehrerer Firmen vor, nach denen die zuständigen Hauptzollämter die in den Guidelines aufgeführten Beispiele zur Berechnung der Sicherheiten offenbar ignoriert und ihre eigenen Vorgaben definiert haben. Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass auch die deutsche Zollverwaltung nach unserer Kenntnis bis heute in keiner Dienstvorschrift entsprechende klare Vorgaben zur Berechnung macht. Der Optimierungsbedarf bei der Vereinfachung von Zollverfahren wie der Eröffnung und Schließung von Versandverfahren, insbesondere im B2B2C-Kontext (starke Zunahme des Online-Vertriebs, vor allem auch über Plattformen), ist erheblich.

…insbesondere im B2B2C-Kontext (starke Zunahme des Online-Vertriebs, vor allem auch über Plattformen), ist erheblich. Eine Fokussierung auf diese Herausforderungen ist unseres Erachtens deutlich dringender angezeigt als eine Ausweitung der Aufgaben des Zolls auf nicht-handelsbezogene Anliegen. • Einheitliches IT-System Es gibt immer noch kein einheitliches EU-weites IT-System für die Zollabfertigung. Nationale Systeme sind nicht kompatibel. Das technische Niveau der Zoll-IT-Lösungen (zum Beispiel Cloud-Lösungen, mobiler Zugriff etc.) muss mit Unternehmenslösungen Schritt halten. Auch hierzu ist eine engere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bei neuen IT-Lösungen erforderlich. Die (Weiter-)Entwicklung der IT-Systeme und auch die damit einhergehende Anpassung an das Recht müssen konsequent vorangetrieben werden.

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originalus šaltinis (PDF) ↗

Kokias ES temas nurodo sekanti

REACH, better regulation, CPSR / "Made in" country-of-origin-labelling, Textile Labelling, Unions Customs Code
(UCC), EU free trade negotiations (EU-Indonesia, EU-India, others), transatlantic and other bi-, pluri- and multilateral trade relations, due diligence, supply chain issues, sustainable finance (including taxonomy and CPRS), European Green Deal and the individual initiatives under this heading, digital policies, Single Market issues, SME policies, skills, consumer policies, industrial policy, trade and services, e-commerce, climate and environment, social policies, energy policies, international relations and other policy issues at EU level.

Paminėjimai spaudoje

Straipsniai, kuriuose organizacijos pavadinimas paminėtas pažodžiui IR kurie liečia teisę ar reguliavimą. Vien paminėjimas nereiškia, kad straipsnis yra apie lobizmą.
2026-09-01 · WWD · EN
German textile manufacturers and retailers are forming an alliance to have a say in shaping the circular economy as the European Union makes them financially and legally responsible for the waste…
2026-08-30 · BornCity · DE
Branchenreaktion und erweiterte Herstellerverantwortung Wer die komplexen Anforderungen neuer EU-Vorgaben rechtssicher erfüllen möchte, findet in diesem Leitfaden eine wertvolle Unterstützung.…