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POSITION Vorschlag der Kommission für eine EU-Verpackungsverordnung – Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) DEUTSCHER BRAUER-BUND – POSITION ZUR PPWR Seite 1 Als Dachverband der deutschen Brauwirtschaft vertritt der Deutsche Brauer-Bund (DBB) die Interessen von 1.500 überwiegend mittelständischen und handwerklichen Brauereien, die seit Jahrzehnten ein in Europa einzigartiges umweltfreundliches Mehrwegsystem betreiben. Von den vier Milliarden im Umlauf befindlichen Mehrwegglasflaschen sind 80 Prozent Gemeinschaftsflaschen und somit für jede Brauerei in unseren offenen Pool-Systemen frei nutzbar. Auch Abfüller alkoholfreier Getränke partizipieren von diesen offenen Pools mit ihrem etablierten Pfandsystem, das bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf eine sehr hohe Akzeptanz trifft. Das zeigt sich in hohen Rückgabequoten und Umlaufzahlen der Bier-Mehrwegflaschen.
…auf eine sehr hohe Akzeptanz trifft. Das zeigt sich in hohen Rückgabequoten und Umlaufzahlen der Bier-Mehrwegflaschen. Mittlerweile denken auch immer mehr Weinabfüller über eine Nutzung der Bier-Mehrwegflaschen nach. Nach wie vor werden ca. 80 Prozent des Bieres in Deutschland in Mehrweg verkauft. Es handelt sich damit um das größte und erfolgreichste Mehrwegsystem in Europa. Dieses System würde in seiner Existenz gefährdet, sollte der Entwurf der EU-Verpackungsverordnung in der vorliegenden Version umgesetzt werden. Der Deutsche Brauer-Bund hat mit großer Besorgnis den Vorschlag der EU-Kommission für eine EU- Verpackungsverordnung zur Kenntnis genommen. Wir unterstützen das Ziel der Novelle, die Kreislaufwirtschaft sowie den Ressourcen- und Klimaschutz zu stärken, ausdrücklich.
…das Ziel der Novelle, die Kreislaufwirtschaft sowie den Ressourcen- und Klimaschutz zu stärken, ausdrücklich. Jedoch drohen die vorliegenden Pläne für eine EU-Verpackungsverordnung zumindest für Deutschland genau das Gegenteil zu bewirken: Zahlreiche der geplanten Regelungen sind geeignet, unser funktionierendes und vorbildliches Mehrwegsystem, aber auch das etablierte Einweg-Pfandsystem massiv zu gefährden. Wir plädieren deshalb dafür, in den Mitgliedstaaten bestehende und funktionierende Mehrweg- und Einwegsysteme von einem wesentlichen Teil der neuen Regelungen auszunehmen, um deren Fortbestand zu sichern.
…und Einwegsysteme von einem wesentlichen Teil der neuen Regelungen auszunehmen, um deren Fortbestand zu sichern. Zusammengefasst geht es um folgende wesentliche Bedenken, die wir im Folgenden (in der Reihenfolge der Artikel im Vorschlag der EU) weiter ausführen und begründen: Die von der Kommission formulierten Mindestanforderungen an Mehrwegsysteme sind theoretische Konstrukte, die auf die deutschen Mehrwegsysteme (ebenso wie auf das deutsche Einwegpfandsystem) nicht übertragbar sind und daher bei Anwendung zu einer Zerschlagung der gut funktionierenden deutschen Systeme führen würden. Die vorgeschlagenen Kennzeichnungspflichten sind mit dem existierenden Mehrwegsystem nicht umsetzbar und würden tatsächlich auf eine Vernichtung der existierenden Flaschen- und Kastenpools hinauslaufen.
…umsetzbar und würden tatsächlich auf eine Vernichtung der existierenden Flaschen- und Kastenpools hinauslaufen. Die Forderungen nach Minimierung von Verpackungen und gleichzeitiger Maximierung von Umlaufzahlen widersprechen sich und sind nicht vereinbar. Ref. Ares(2023)2827032 - 21/04/2023 DEUTSCHER BRAUER-BUND – POSITION ZUR PPWR Seite 2 Die Quotenregelung führt mit der geplanten Detailliertheit zu einer Komplexität im Markt, die schwer zu beherrschen sein wird. Die Regelungen für Rezyklatanteile in den Kunststoffdichtungen von Kronkorken würden die Abfüllung in Mehrwegglasflaschen künftig unmöglich machen. Die Vorgaben zum maximalen Leerraumanteil in Transportverpackungen sind weder mit den bisherigen, noch mit völlig neuen Mehrwegkästen umsetzbar und würden Transport und Lagerung von Mehrwegflaschen unmöglich machen.
…noch mit völlig neuen Mehrwegkästen umsetzbar und würden Transport und Lagerung von Mehrwegflaschen unmöglich machen. Die geplanten ständigen Anpassungen der Vorgaben zu Schwermetallen in Kunststoffkästen stellen die sinnvolle Nutzung existierender Mehrwegkästen in Frage. Die getrennte Betrachtung von Verschlüssen und Flaschen ist nicht praktikabel und droht, das Mehrwegsystem zu überfordern. Die Wiederverwendung von Sicherungsmaterial ist technisch nicht oder nur schwer umsetzbar und gefährdet die Sicherheit von Menschen und Produkten. Bevor wir auf einzelne Aspekte des sehr weitreichenden und von Widersprüchen und Unschärfen geprägten Entwurfs eingehen, möchten wir unsere Einschätzung vorausschicken, dass das vorliegende Regelwerk derzeit von keinem einzigen Getränkehersteller in Deutschland, der in Flaschen abfüllt, erfüllt werden kann.
…derzeit von keinem einzigen Getränkehersteller in Deutschland, der in Flaschen abfüllt, erfüllt werden kann. Ohne weitreichende Ausnahmen für existierende Mehrweggetränkeverpackungen und bereits bestehende Systeme zur Bepfandung und Rücknahme von Getränkeverpackungen würden die geplanten Regelungen die zukünftige Abfüllung von Getränken in Mehrwegverpackungen massiv erschweren und die in Deutschland bestehenden Systeme zur Rücknahme von Getränkeverpackungen – Einweg wie Mehrweg gleichermaßen – faktisch zerstören. Es ist aus den genannten Gründen erforderlich, die in Deutschland bestehenden und zum Teil seit Jahrzehnten funktionierenden Mehrweg- und Einwegsysteme von Teilen der geplanten Regelungen auszuklammern, zumal diese die geforderten Quoten mehr als erfüllen. Die folgende erste Bewertung führt nur die uns am dringendsten erscheinenden Sachverhalte auf.
…mehr als erfüllen. Die folgende erste Bewertung führt nur die uns am dringendsten erscheinenden Sachverhalte auf. Der Entwurf der Kommission enthält jedoch eine Vielzahl weiterer Detailregelungen, die geeignet wären, die in Deutschland bestehenden Systeme für Getränkeverpackungen zu beschädigen. Auch muss noch ein grundsätzliches Problem mit dem Verordnungsentwurf thematisiert werden: die uneinheitliche und daher oftmals unverständliche Verwendung von Begriffen. Der Begriff „packaging“ beispielsweise wird in Artikel 3 Nummer 1 sinngemäß definiert als Gegenstände, die dafür gedacht sind, Waren aufzunehmen. Im Verlauf des Entwurfs wird mit demselben Begriff jedoch auch die Einheit aus Ware und Verpackung bezeichnet, was das Verständnis des Gewollten erheblich erschwert.
…jedoch auch die Einheit aus Ware und Verpackung bezeichnet, was das Verständnis des Gewollten erheblich erschwert. Dasselbe gilt auch für die Begrifflichkeiten „producer“, „manufacturer“ und „supplier“, bei denen sich der Verdacht einer falschen Verwendung an mehreren Stellen des Entwurfes aufdrängt, weshalb nicht immer klar zu verstehen ist, an welchen Adressaten sich die jeweiligen Vorschriften richten sollen. Eine fundierte Stellungnahme zu einzelnen Punkten ist daher erst möglich, wenn hier Klarheit geschaffen wurde. Schließlich führt der Umstand, dass viele konkrete Regelungen erst zu einem späteren Zeitpunkt in Form delegierter Rechtsakte konkretisiert werden sollen, dazu, dass die konkreten Auswirkungen geplanter Regelungen gar nicht oder noch nicht hinreichend bewertet werden können.
…dass die konkreten Auswirkungen geplanter Regelungen gar nicht oder noch nicht hinreichend bewertet werden können. Ist bereits das Verfahren, in derart erheblichem Umfang auf delegierte Rechtsakte zurückzugreifen infrage zu stellen, so werfen die hierbei vorgesehen Fristen massive Probleme für deren Umsetzung auf. Dies gilt insbesondere für die etablierten Mehrwegsysteme in Deutschland, deren Gebindebestand von mehreren Milliarden DEUTSCHER BRAUER-BUND – POSITION ZUR PPWR Seite 3 Flaschen und Hunderten von Millionen Kästen grundsätzliche Änderungen nicht innerhalb einiger weniger Jahre zulässt. Hierzu fehlen die erforderlichen Produktionskapazitäten für neue Gebinde ebenso wie die finanziellen Mittel.
…zulässt. Hierzu fehlen die erforderlichen Produktionskapazitäten für neue Gebinde ebenso wie die finanziellen Mittel. Dass es aus ökologischer Sicht nur wenig Sinn ergibt, bestens funktionierende Mehrwegverpackungen nur deswegen auszutauschen, weil sie neu aufgestellten Regeln nicht mehr entsprechen, ist evident. Auf Grundlage einer ersten fachlichen Bewertung möchten wir auf folgende Risiken, Fehlentwicklungen und Schwachstellen hinweisen:
…einer ersten fachlichen Bewertung möchten wir auf folgende Risiken, Fehlentwicklungen und Schwachstellen hinweisen: 1. Abfüllung in Flaschen wird grundsätzlich nicht mehr möglich sein Artikel 7 Absatz 1 und 2 des Entwurfs bestimmen, dass der Plastikanteil jeder Verpackung ab 1.1.2030 zu 35 Prozent und ab 1.1.2040 zu 65 Prozent aus Plastikrezyklat bestehen muss, so auch die in den Verschlüssen von Getränkeflaschen verwendeten Dichtungen. Diese Forderung kann hier jedoch nicht erfüllt werden, weil die Dichtungsmaterialien für Verschlüsse dazu neigen, sowohl Kontaminanten (z.B. Mineralöl, Weichmacher, nanoskalige Partikel), als auch Fehlaromen zu absorbieren und wieder abzugeben. Dies schließt eine Wiederverwendung des Materials als Verschlussdichtung aus. Alternative Materialien stehen nicht zur Verfügung. Ob sie entwickelt werden könnten, ist nicht absehbar. Die dichtenden Eigenschaften…
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