Genossenschaft Deutscher Brunnen eG

GDB · Companies & groups · DE

Kategorija
Companies & groups
Būstinė
Bonn DE
Registruota
2023-02-15
Deklaruotos metinės išlaidos
50 000–99 999 € (pačios deklaruota)
Svetainė
www.gdb.de
Skaidrumo registras
369193049093-45 ↗
0
Susitikimai su EK
Pateiktos pozicijos
Pozicijos dokumentai
0
Paminėjimai spaudoje
Sumą deklaruoja pati organizacija Skaidrumo registre; institucijos jos netikrina.

Ką pateikė viešoms konsultacijoms

2023-03-31 · Review of the requirements for packaging and feasibility of measures to prevent packaging waste ↗ originalus šaltinis
Die deutschen Mineralbrunnen begrüßen, dass die Europäische Union eine Verbesserung der ökologischen Performance von Verpackungen anstrebt und hierzu eine umfassende Novellierung der Regulierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen initiiert hat. Dabei wird auch die Umwandlung der aktuellen Richtlinie in eine europaweit einheitliche Verordnung unterstützt. Die Ausgangslage für diese Novellierung weist jedoch beim Blick auf den deutschen Getränkemarkt eine Besonderheit auf, die im Verordnungsentwurf nicht berücksichtigt ist: Deutschland ist sowohl bei den Mehrwegquoten als auch den Rücklaufsystemen für bepfandete Einwegflaschen ein entwickelter Markt, der die in der PPWR formulierten…

Ką rašo savo pozicijos dokumentuose

Ištraukos iš organizacijos pačios įkeltų dokumentų, be trumpinimų ir perpasakojimų.
Review of the requirements for packaging and feasibility of measures to prevent packaging waste · 24 p.

Gemeinsame Stellungnahme des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen und der Genossenschaft Deutscher Brunnen zum Entwurf der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging- and Packaging Waste Regulation – PPWR) der EU-Kommission vom 30.11.2022 Schriftliche Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission sowie als Information an Mitglieder des Europäischen Parlaments und an die deutsche Bundesregierung 31. März 2023 Die gemeinsame Stellungnahme erfolgt durch den Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM), die Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB) und die GDB-Tochtergesellschaften PETCYCLE und LOGICYCLE zu den als wesentlich erachteten Punkten des Entwurfes der Verordnung. Der VDM vertritt die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Mineralbrunnenbranche.

Entwurfes der Verordnung. Der VDM vertritt die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Mineralbrunnenbranche. Die rund 200 überwiegend kleinen und mittleren Mineralbrunnen-Betriebe füllen über 500 verschiedene Mineral- und 34 Heilwässer sowie zahlreiche Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke ab. Mit rund 12.500 Arbeitnehmern sind sie wichtige Arbeitgeber der Ernährungsindustrie. Die GDB ist Einkaufs- und Serviceorganisation der deutschen Mineralbrunnen mit rund 180 Mitgliedsunternehmen. Neben dem Handelsgeschäft besteht ein wesentlicher Teil ihrer Aufgaben aus der Steuerung der Mehrwegpools der deutschen Mineralbrunnen, die das größte gesteuerte Mehrwegsystem in Europa bilden. PETCYCLE repräsentiert mit rund 80 Marktpartnern das PET- Kreislaufsystem der mittelständischen deutschen Mineralbrunnen, das als Pionierunternehmen der Kreislaufwirtschaft gilt.

…der mittelständischen deutschen Mineralbrunnen, das als Pionierunternehmen der Kreislaufwirtschaft gilt. LOGICYCLE betreibt ein Glas-Pool-Mehrwegsystem für Erfrischungsgetränke und bietet verschiedene Dienstleistungen für den Getränkemarkt an. Ref. Ares(2023)2355924 - 31/03/2023 2 Einleitung Die deutschen Mineralbrunnen begrüßen, dass die Europäische Union eine Verbesserung der ökologischen Performance von Verpackungen anstrebt und hierzu eine umfassende Novellierung der Regulierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen initiiert hat. Dabei wird auch die Umwandlung der aktuellen Richtlinie in eine europaweit einheitliche Verordnung unterstützt.

…hat. Dabei wird auch die Umwandlung der aktuellen Richtlinie in eine europaweit einheitliche Verordnung unterstützt. Die Ausgangslage für diese Novellierung weist jedoch beim Blick auf den deutschen Getränkemarkt eine Besonderheit auf, die im Verordnungsentwurf nicht berücksichtigt ist: Deutschland ist sowohl bei den Mehrwegquoten als auch den Rücklaufsystemen für bepfandete Einwegflaschen ein entwickelter Markt, der die in der PPWR formulierten Ziele bereits heute deutlich übererfüllt. Darüber hinaus gelten die deutschen Mehrweg- und Kreislaufsysteme europaweit als vorbildlich. Dies wurde durch kontinuierliche Investitionen erreicht, die bei in einer konservativen Schätzung alleine für die aktuell im Markt befindlichen Mehrweg-Gebinde und Maschinen der mittelständischen Mineralbrunnenbranche mehr als eine 3 Milliarden Euro betragen und in diesen erfolgreichen Systemen gebunden sind.

…mehr als eine 3 Milliarden Euro betragen und in diesen erfolgreichen Systemen gebunden sind. Der von der Kommission vorgelegte PPWR-Entwurf berücksichtigt diese Ausgangslage nicht. Dadurch besteht die Gefahr, dass die weitgehend reibungslose Funktionsweise der deutschen Mehrweg- und Kreislaufsysteme in Frage gestellt wird. Die ökologische Performance der Systeme würde geschwächt und die mittelständisch und regional strukturierte deutsche Getränkebranche zugleich zu ökologisch unnötigen Investitionen gezwungen, also auch ökonomisch im europäischen Wettbewerb geschwächt. Mit anderen Worten: die deutsche Getränkebranche müsste in einer ökonomisch sehr angespannten Lage Investitionen lediglich zur Einhaltung von EU-Vorgaben der Verordnung tätigen, obwohl die Ziele der Verordnung bereits erreicht bzw. sogar übererfüllt werden.

…von EU-Vorgaben der Verordnung tätigen, obwohl die Ziele der Verordnung bereits erreicht bzw. sogar übererfüllt werden. Dies stellt nach Auffassung von GDB und VDM nicht nur eine klare Verletzung des Subsidiaritätsprinzips dar, sondern potenziell auch eine Benachteiligung der deutschen Getränkewirtschaft. Diese grundsätzliche Problematik findet sich in verschiedenen Passagen der nachfolgenden Stellungnahme wieder und mündet in dem unter 1. beschriebenen Vorschlag einer Ausnahmeregelung im Artikel 26 des Verordnungsentwurfes. Zudem enthält der Verordnungsentwurf keine Regelungen, die die Kreislaufführung von Verpackungen in bepfandeten Rücknahmesystemen fördern und somit dazu beitragen, Downcycling zu verhindern. Um das Ziel der Reduktion von Verpackungsabfall zu erreichen, regen wir hier die Aufnahme einer entsprechenden Regelung an, die wir unter 2. beschreiben.

…zu erreichen, regen wir hier die Aufnahme einer entsprechenden Regelung an, die wir unter 2. beschreiben. 3 Positionen im Überblick 1. Schutz etablierter Mehrwegsysteme und -märkte durch eine Ergänzung des Artikel 26 analog zur Ausnahmeregelung des Art.44 2. Ergänzung einer Regelung zur Förderung von Kreislaufwirtschaft, um Downcycling zu verhindern und Stoffkreisläufe zu schließen

…einer Regelung zur Förderung von Kreislaufwirtschaft, um Downcycling zu verhindern und Stoffkreisläufe zu schließen 3. Ergänzungen und Änderungen der Abschnitte zu Mehrweg- verpackungen und Mehrwegsystemen, um die reibungslose, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Funktionsweise dieser Systeme zu sichern a. Strikte Trennung der Abfallvermeidungskonzepte „Mehrweg“ und „Wiederbefüllung“ b. Beseitigung von begrifflichen Inkonsistenzen und Unklarheiten sowohl in der deutschen als auch der englischen Version des Verordnungsentwurfes. c. Klarstellung der Passage zur möglichen seriellen Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen in Art. 11 Abs. 2 und 4 mit dem Ziel, eine serielle Kennzeichnung nicht zwingend vorzuschreiben. d. Erweiterung der Definitionen von Mehrwegsystemen in Annex VI Teil A um den Betrieb gängiger Varianten von ökologisch effizienten und effektiven Mehrwegsystemen weiterhin zu…

…und Lebensmittelsicherheit von Mehrwegverpackungen im Abschnitt zum Management der Systeme Annex VI B in Art 30 – 32. f. Berücksichtigung der besonderen Bedingungen von Mehrwegsystemen im Hinblick auf die Anforderung eines Mindestgehalts an Rezyklaten. g. Regulative Präzisierung der Rückgabeoptionen von Mehrwegverpackungen, um die reibungslose und einfache Funktionsweise von Mehrwegsystemen für Verbraucher sicher zu stellen. 4. Transparenz und Sicherstellung der Beteiligung aller betroffenen Fachkreise bei den delegierten Rechtsakten 4 1. Schutz etablierter Mehrwegmärkte durch Ergänzung des Artikel 26 Art. 26 Abs. 4-6 u. Abs.10, Art. 27 Abs. 2) Artikel 26 Abs. 4-6 legt eine generelle Mehrwegquote für Getränkeverpackungen verschiedener Erfrischungsgetränke sowie Art. 26 Abs.

…4-6 legt eine generelle Mehrwegquote für Getränkeverpackungen verschiedener Erfrischungsgetränke sowie Art. 26 Abs. 10 eine Mehrwegquote für Kästen („grouped packaging“) von 10 % zum 01.01.2030 und 25 % zum 01.01.2040 für Flaschen und Kästen fest. Position • Die vorgesehene Regelung berücksichtigt nicht, dass es in der EU Märkte gibt, welche die Ziele des Art. 26 bereits heute erreicht haben bzw. übererfüllen. Dabei ist zu beachten, dass diese funktionierenden „Mehrwegmärkte“ zum Teil auf Strukturen basieren, die in jahrzehntelangen, kontinuierlichen Entwicklungen und pfadabhängigen Entscheidungen aufgebaut wurden. • Um die Funktionsfähigkeit erfolgreich funktionierender Mehrwegsysteme in Märkten nicht zu gefährden, die die vorgesehenen Quoten bereits erreichen bzw. übertreffen, und um innovative Wege zur Erreichung der vorgesehenen Quoten zu ermöglichen, soll ergänzend in Art.

…bzw. übertreffen, und um innovative Wege zur Erreichung der vorgesehenen Quoten zu ermöglichen, soll ergänzend in Art. 26 des Verordnungsentwurfes ein Absatz aufgenommen werden, der analog zur Ausnahmeregelung in Art. 43 zu bepfandeten Rücknahmesystemen (DRS) zulässt, dass die Detailregelungen der Artikel 26 Abs. 4-6 sowie Abs. 10 für einen nationalen Markt ausgesetzt werden, wenn die in den Artikeln genannten Mehrwegquoten jeweils für die dort genannten Produktgattungen auf anderem Wege erreicht werden. • Diese Vorgaben sollen mindestens zwei Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung erfüllt sein und sind jährlich zu überprüfen. Begründung: • In Deutschland werden Mehrwegquoten erreicht, die weit oberhalb der geplanten Quoten der EU liegen.

Begründung: • In Deutschland werden Mehrwegquoten erreicht, die weit oberhalb der geplanten Quoten der EU liegen. • Eine generelle Produktions- und Angebotspflicht von Mehrwegverpackungen für alle Hersteller und den Handel kann zu erheblichen Verwerfungen im Getränkemarkt führen. Der deutsche Getränkemarkt ist ein komplexes System, das aus überwiegend regionalen Herstellern, dem Getränkefachgroßhandel und dem Einzelhandel besteht. Die Erfahrung der Einführung des Pflichtpfands 2003, mit der eine Stabilisierung der Mehrwegquoten erreicht werden sollte, zeigt, dass beim Eingriff in die Systeme mit Rebound-Effekten zu rechnen ist: im Resultat sank nach 2003 die Mehrwegquote in Deutschland massiv ab, vom Schwellenwert von durchschnittlich rd. 72 %, dessen Unterschreitung das Pflichtpfand auslöste, auf den heutigen Wert von rd. 43 %.

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originalus šaltinis (PDF) ↗

Kokias ES temas nurodo sekanti

EU 2025/40 on packaging and packaging waste including all implementation acts
Directive 94/62/EC on packaging and packaging waste
Waste Framework Directive 2008/98/EC
Regulation (EC) No 282/2008 of 27 March 2008 on recycled plastic materials and articles intended to come into contact with foods
Directive 2019/904 on the reduction of the impact of certain plastic products on the environment and its implementation
Circular Economy Action Plan