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Šaltinis: Europos Komisijos skelbiami susitikimai, sutapatinti pagal skaidrumo registro numerį. n = 122 susitikimų; x — metai pagal susitikimo datą, y — susitikimų skaičius.
Datenschutz praktikabel und rechtssicher gestalten Die DIHK-Umfrage zur DSGVO GemeinsamWirtschaftStärken Ref. Ares(2024)971998 - 08/02/2024 Herausgeber und Copyright © Deutsche Industrie- und Handelskammer Postanschrift: 11052 Berlin | Hausanschrift: Breite Straße 29 | Berlin-Mitte Telefon: 030 20308-0 | Telefax: 030 20308-100 DIHK Brüssel Vertretung der Deutschen Industrie- und Handelskammer bei der Europäischen Union 19 A-D, Avenue des Arts | B-1000 Bruxelles Telefon: +32-2-286-1611 | Telefax: +32-2-286-1605 [email protected] www.dihk.de Grafik Sven Ehling, DIHK Bildnachweis © Getty Images Traitov Stand Februar 2024 Ansprechpartner im DIHK: Kei-Lin Ting-Winarto [email protected] +49 30 20308- 2717 Impressum 2 DATENSCHUTZ PRAKTIKABEL GESTALTEN | IHK-UMFRAGE ZUR DSGVO | DIHK | Inhalt Evaluierung der…
Ergebnisse................................................................................................................................................................................4 Forderungen..............................................................................................................................................................................................................5 Erleichterungen schaffen, insbesondere für KMU............................................................................................................................5 Mehr Rechtssicherheit schaffen.............................................................................................................................................................6 Harmonisierung sollte stringenter verfolgt…
...............................................................................................................11 Methodik..................................................................................................................................................................................................................12 Fragebogen.............................................................................................................................................................................................................12 3 DATENSCHUTZ PRAKTIKABEL GESTALTEN | IHK-UMFRAGE ZUR DSGVO | DIHK | Evaluierung der DSGVO Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art.
| IHK-UMFRAGE ZUR DSGVO | DIHK | Evaluierung der DSGVO Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 97 vor, dass die EU-Kommission erstmals bis zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre einen „Bericht über die Bewertung und Überprüfung“ der Verordnung vorlegen muss. Die „DSGVO-Eva- luierung“, die für das 2. Quartal 2024 geplant ist, hat die DIHK zum Anlass genommen, um mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern eine breit angesetzte Umfrage bei Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen durchzuführen. An dieser Umfrage haben über 4.900 Unternehmen teilgenommen. Die Ergebnisse fließen ein in die in diesem Papier formu- lierten Positionen, wie sie die DIHK regelmäßig in Wahrnehmung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft erarbei- tet (§1, § 10a IHKG).
…sie die DIHK regelmäßig in Wahrnehmung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft erarbei- tet (§1, § 10a IHKG). Das Inkrafttreten der DSGVO wurde von den Unternehmen zum Anlass genommen, die eigenen Prozesse und Strukturen zu überprüfen und zu optimieren sowie zu professionalisieren. Bei einer Mehrheit der Unternehmen über alle Branchen hinweg (60 Prozent) hat das Thema Datenschutz in den letzten drei Jahren an Bedeutung gewonnen. Bedeutung ist zurückgegangen Wie hat sich die Bedeutung des Themas Datenschutz in den letzten drei Jahren bei Ihnen geändert, z.B. aufgrund der Bedrohung durch Cyberkriminalität?
Themas Datenschutz in den letzten drei Jahren bei Ihnen geändert, z.B. aufgrund der Bedrohung durch Cyberkriminalität? Gastgewerbe Verkehr und Lagerei Handel Baugewerbe Industrie Alle Branchen Sonstiges Sonstige Dienstleistungen Finanz- und Versiche- rungsdienstleistungen Information und Kommunikation Bedeutung ist gleichgeblieben Bedeutung ist gestiegen Bedeutung ist sehr gestiegen 0% 20% 40% 60% 80% 100% 6% 6% 7% 7% 7% 11% 4% 4% 6% 7% 33% 29% 37% 40% 30% 36% 35% 26% 34% 27% 41% 45% 39% 37% 44% 36% 41% 46% 41% 41% 20% 20% 17% 16% 19% 17% 20% 24% 19% 25% Die EU strebt an, mit der DSGVO Vorreiter und sogar weltweit Vorbild für ein modernes Datenschutzrecht und ein entspre- chend hohes Datenschutzniveau zu sein. Bei der Umsetzung der ambitionierten politischen Vorgaben sto-ßen jedoch viele Unternehmen an ihre Grenzen.
…zu sein. Bei der Umsetzung der ambitionierten politischen Vorgaben sto-ßen jedoch viele Unternehmen an ihre Grenzen. Knapp vier von fünf der Unternehmen (77 Prozent) geben an, dass ihnen die Umsetzung der DSGVO hohen oder extremen Aufwand bereitet. Bei der Entwicklung des Daten-schutzrechts innerhalb Europas und auf internationaler Ebene sollten nicht nur Ideale, sondern zwingend auch die Praktikabilität und Umsetzbarkeit der Datenschutz- bestimmungen in den Blick genommen werden. 4 DATENSCHUTZ PRAKTIKABEL GESTALTEN | IHK-UMFRAGE ZUR DSGVO | DIHK | Geringer Aufwand Wie beurteilen die Unternehmen den Aufwand, der mit der Umsetzung der DSGVO einhergeht?
| DIHK | Geringer Aufwand Wie beurteilen die Unternehmen den Aufwand, der mit der Umsetzung der DSGVO einhergeht? Alle Klassen Verhältnismäßiger Aufwand 1 bis 19 Beschäftigte Hoher Aufwand Extremer Aufwand 0% 20% 40% 60% 80% 100% 3% 20 bis 249 Beschäftigte 250 bis 999 Beschäftigte über 1.000 Beschäftigte 5% 2% 1% 1% 20% 20% 19% 20% 19% 55% 51% 58% 61% 60% 22% 24% 21% 18% 20% Die wesentlichen Ergebnisse Bürokratie: Über drei Viertel der Unternehmen haben auch sechs Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO „hohen bis ext- remen“ Aufwand mit der Umsetzung – und das über alle Unternehmensgrößen hinweg. Die DSGVO bleibt ein zentraler Bürokratietreiber. Entlastung könnte ein risikobasierter, an Unternehmensgrößen orientierter Ansatz sein.
…ein zentraler Bürokratietreiber. Entlastung könnte ein risikobasierter, an Unternehmensgrößen orientierter Ansatz sein. Rechtsunsicherheit: Die Unternehmen mit DSGVO-Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten erleben die dortigen Datenschutzbehörden mehrheitlich als weniger streng als die deutschen Behörden. Rund die Hälfte der Unternehmen berichtet von divergierenden Ansichten der Rechtsaufsichten auch in Deutschland selbst. Positiv: Mehr als die Hälfte der Unternehmen sieht die Kontakte mit den Behörden als zufriedenstellend an, wenn sie auf eigener Initiative beruhen. Haftungsrisiko: Die große Mehrheit der Unternehmen sieht Unklarheiten und Risiken bei eventuellen Rechtsfolgen von Verstößen gegen die DSGVO (69 Prozent). Insbesondere der Schadensersatz ist immer noch ungeklärt. Kollektivklagen durch das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erhöhen das Risiko zudem.
…noch ungeklärt. Kollektivklagen durch das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erhöhen das Risiko zudem. Internationaler Austausch: Die global vernetzten Wirtschaftsbeziehungen sind für Unternehmen in Deutschland und Europa von fundamentaler Bedeutung. Dafür ist der internationale Datentransfer essentiell. Die ganz überwiegende Zahl der Unternehmen, von denen die datenschutzrechtliche Herausforderungen beim internationalen Datentransfer sehen, kann das Datenschutzniveau in Drittstaaten jedoch nicht selbständig beurteilen (88 Prozent). Da häufig keine Angemes- senheitsbeschlüsse der EU bestehen oder diese wie mit den USA nicht dauerhaft sind, bestehen hohe Haftungsrisiken zu Lasten der Unternehmen.
EU bestehen oder diese wie mit den USA nicht dauerhaft sind, bestehen hohe Haftungsrisiken zu Lasten der Unternehmen. Datenökonomie und Datenschutz: Die Mehrheit der Unternehmen, die Rechtsunklarheiten bemängeln (59 Prozent), stellen auch erhebliche Unklarheiten zwischen neuen Regulierungen in der Datenökonomie (z.B. dem Data Act) und der DSGVO fest. Damit Europa einen Spitzenplatz bei den Zukunftsthemen KI und Datenökonomie einnehmen kann, ist hier Rechtssicherheit erforderlich. 5 DATENSCHUTZ PRAKTIKABEL GESTALTEN | IHK-UMFRAGE ZUR DSGVO | DIHK | Welche Pflichten nach der DSGVO gehen für Sie mit dem höchsten Aufwand einher?
| IHK-UMFRAGE ZUR DSGVO | DIHK | Welche Pflichten nach der DSGVO gehen für Sie mit dem höchsten Aufwand einher? (Mehrauswahl bis 4 möglich) Auftragsverarbeitung Einholung einer Einwilligung Löschkonzept erstellen und umsetzen Technisch-organisatorische Maßnahmen Datenschutzinformation / Datenschutzerklärung Verarbeitungsverzeichnis Absicherung des inter- nationalen Datentransfers Betroffenenrechte Risikobewertung Datenschutz- Folgenabschätzung Sonstiges Handhabung von Datenverstößen 45% 44% 41% 36% 35% 31% 31% 36% 21% 13% 13% 3% Forderungen Folgende Aspekte sollte die EU-Kommission – auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Umfrage – bei der Evaluierung der DSGVO berücksichtigen: Erleichterungen schaffen, insbesondere für KMU Nötig sind Erleichterungen bezüglich der Dokumentations-, Informations- und Nachweispflichten.
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DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Internet: www.dihk.de - 1 - Berlin, 3. April 2023 Deutsche Industrie- und Handelskammer Richtlinienentwurf der EU-Kommission „VAT in the Digital Age“ (ViDA) Gerne nutzen wir die Gelegenheit, uns im Rahmen der Initiative „Better Regulation“ über die Seite „Ihre Meinung zählt“ zum ViDA-Vorschlag mit den Einschätzungen der von uns vertrete nen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einzubringen. Das Rechtsetzungspaket um fasst materiell-rechtliche Änderungen der Umsatzbesteuerung. Zudem enthält es weitrei chende prozessuale Umstellungen zur elektronischen Rechnungsstellung und Meldung von Umsätzen. Das Rechtsetzungspaket hat damit eine hohe Relevanz für die Wirtschaft. Die Stellungnahme beruht u. a.
…von Umsätzen. Das Rechtsetzungspaket hat damit eine hohe Relevanz für die Wirtschaft. Die Stellungnahme beruht u. a. auf Äußerungen von Unternehmen in Ausschüssen der DIHK sowie der IHKs, einer Vielzahl von Gesprächen mit Unternehmern, insbesondere auch im Zu sammenhang mit der Einführung der Vorschriften des sog. MwSt-Digitalpakets in nationales Recht, der Beteiligung an der Studie „VAT in the Digital Age“ und der Abstimmung mit Unter nehmen und IHKs zur entsprechenden Konsultation Anfang 2022. Zudem ist der Gesichts punkt, die Mehrwertsteuer für die Unternehmen handhabbar zu machen, eingeflossen. Dieser ist im Massengeschäft der Mehrwertsteuer ein wesentlicher Aspekt für die Unternehmen, der entsprechend Niederschlag in den Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK gefunden hat. A.
…für die Unternehmen, der entsprechend Niederschlag in den Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK gefunden hat. A. Das Wichtigste in Kürze Das Mehrwertsteuersystem wird immer komplexer und für alle Beteiligten in der Anwendung immer aufwendiger. Daher unterstützt die DIHK das Bestreben der EU-Kommission, die Be steuerung durch den Einsatz digitaler Instrumente zu verbessern, die mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel in der EU abzubauen und das Mehrwert steuersystem für die Unternehmen besser und gleichzeitig widerstandsfähiger gegen Betrug zu machen. Der Vorschlag, den One-Stop-Shop (OSS) auf das innergemeinschaftliche Verbringen eigener Warenbestände innerhalb der EU und der anschließenden Lieferung an Endkunden auszudeh Ref.
Verbringen eigener Warenbestände innerhalb der EU und der anschließenden Lieferung an Endkunden auszudeh Ref. Ares(2023)2410207 - 03/04/2023 DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Internet: www.dihk.de - 2 - nen, würde zeit- und kostenintensive Mehrfachregistrierungen vermeiden. Das würde insbe sondere auch KMU entlasten. Dieser Teil des Gesetzgebungspakets sollte möglichst schnell ab geschlossen und umgesetzt werden. Wir begrüßen zudem grundsätzlich das Bestreben, die Anforderungen an ein digitales Report ing innerhalb der EU zu harmonisieren. Die derzeitige Zersplitterung der Standards für die digi tale Berichterstattung und die elektronische Rechnungsstellung in der EU stellen grenzüber schreitend tätige Unternehmen vor große Herausforderungen.
…elektronische Rechnungsstellung in der EU stellen grenzüber schreitend tätige Unternehmen vor große Herausforderungen. Dabei sind die Belange, insbe sondere auch der KMU, zu berücksichtigen, für die die erforderliche Umstellung im Verhältnis zum Umsatz eine enorme Belastung darstellen kann. Das gilt insbesondere, da der Richtlinien vorschlag auch den Rahmen für mögliche nationale digitale Regelungen setzt. Zudem soll ab 2028 die elektronische Rechnungsstellung zum Standard innerhalb der EU gemacht werden und würde mithin auch rein national tätige Unternehmen betreffen, sofern die Mitgliedstaa ten nicht ausdrücklich Ausnahmen gesetzlich regeln.
…national tätige Unternehmen betreffen, sofern die Mitgliedstaa ten nicht ausdrücklich Ausnahmen gesetzlich regeln. Wichtige Punkte im Zusammenhang mit der geplanten elektronischen Rechnungsstellung so wie dem elektronischen Meldesystem sind: • Weitestgehende rechtliche Harmonisierung der Systeme innerhalb der EU • Interoperabilität mit den unternehmensinternen IT-Systemen • Begrenzung der obligatorischen Rechnungs- sowie Meldedaten, insbesondere sollte auf zusätzliche (verpflichtende) Rechnungsangaben und Meldedaten verzichtet werden • Praxistaugliche Frist für die Ausstellung von Rechnungen und die Meldung von Umsätzen • Beibehaltung von Sammelrechnungen • Realistische Umsetzungsfristen • Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung kostenloser Systeme • Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen Belastung der Unternehmen und dem Ziel der Betrugsbekämpfung Die Umstellung der…
…der Einführung einer Eingangsmel dung verbessert die Datenlage der Mitgliedstaaten gegenüber dem Status quo erheblich. Um diese Änderungen weniger einschneidend als bisher geplant für die Unternehmen zu gestal ten, sollte zunächst an den bisherigen Meldefristen festgehalten werden. Mit fortschreitender Digitalisierung bei den Unternehmen könnten die Frist für die elektronische Rechnungsstel lung und die Meldungen schrittweise mit Augenmaß verkürzt werden, sofern dies für eine ef fektive Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug dringend erforderlich sein sollte. DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Internet: www.dihk.de - 3 - B.
Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Internet: www.dihk.de - 3 - B. Relevanz für die deutsche Wirtschaft Die deutsche Wirtschaft ist in Gänze von dem vorliegenden Richtlinienvorschlag betroffen: Da die Unternehmen die Umsatzsteuer für den Fiskus erheben und abführen, sind alle Änderun gen in diesem Bereich von höchster Relevanz für sie. Die Einführung eines elektronischen Mel desystems auf Basis einer verpflichtenden e-Rechnungsstellung für grenzüberschreitende Sachverhalte hat unmittelbare Auswirkungen auf alle Unternehmen mit EU-Bezug. Zudem soll ab 2028 die elektronische Rechnungsstellung EU-weiter Standard sein und damit auch für rein nationale Sachverhalte. C. Allgemeine Einführung zum Rechtsetzungspaket ViDA Die EU-Kommission hat am 8. Dezember 2022 den Richtlinienvorschlag „VAT in the Digital Age“ veröffentlicht.
ViDA Die EU-Kommission hat am 8. Dezember 2022 den Richtlinienvorschlag „VAT in the Digital Age“ veröffentlicht. Das so genannte ViDA-Paket umfasst - den Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie 2006/112/EG in Be zug auf die MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter – MwStSystRL-E - den Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung über Admi nistrative Zusammenarbeit VO (EU) 904/2010 – AdmZVO-E und - den Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverord nung zur MwStSystRL VO (EU) 282/2011 (MwStVO).
…einer Verordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverord nung zur MwStSystRL VO (EU) 282/2011 (MwStVO). Mit dem Paket sollen im Wesentlichen drei Bereiche geregelt werden: - Die Einführung eines digitalen Reportings von Einzeltransaktionen in Echtzeit auf Basis einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die in der EU grenzüberschreitend tätig sind, bei gleichzeitiger stärkerer Harmonisierung des Rechtsrahmens für nationale Transaktionen („Digitale Meldesysteme/E-Rechnung“), - die Besteuerung von Online-Plattformen, die die kurzzeitige Vermietung von Über nachtungsmöglichkeiten oder die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen un terstützen („Plattformwirtschaft“) und - die weitere Vermeidung mehrfacher MwSt-Registrierungen von Steuerpflichtigen in den Mitgliedstaaten („einzige MwSt-Registrierung“).
Vermeidung mehrfacher MwSt-Registrierungen von Steuerpflichtigen in den Mitgliedstaaten („einzige MwSt-Registrierung“). Die geplanten Änderungen sollen in vier Stufen jeweils zum 1. Januar 2024, 2025, 2026 und 2028 in Kraft treten. Teil 1 – Digitale Meldesysteme/E-Rechnung Ein wichtiges Ziel der Mitgliedstaaten bei der Einführung digitaler Meldesysteme ist die Erhöhung der Betrugssicherheit des MwSt-Systems. Das ist aus Sicht der Unternehmen nachvollziehbar, weil Betrugsfälle immer auch den Wettbewerb zwischen den Unternehmen verzerren. Zudem müssen DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Internet: www.dihk.de - 4 - daraus entstehende Ausfälle bei den Steuereinnahmen durch andere Steuereinnahmen kompen siert werden.
…4 - daraus entstehende Ausfälle bei den Steuereinnahmen durch andere Steuereinnahmen kompen siert werden. Allerdings sollten die erhofften Wirkungen noch einmal sorgfältig geprüft werden, denn nicht in al len Fällen wird auch das neue System Betrug verhindern können. Die administrativen Auswirkungen der Unternehmen – insbesondere der KMU – sollten in die Gesamtbewertung einbezogen werden. Dabei sollten bspw. auch die Kosten für neue Systeme, externe Beratungsleistungen und für sämtli che Umsetzungs- und Schulungsmaßnahmen berücksichtigt werden; das gilt auch für künftig erfor derlichen laufenden Administrationsaufwand. Bestenfalls sollte eine Win-Win-Situation für die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten und die Unternehmen gleichermaßen geschaffen werden.
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DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Fax 030-20308-1000 | Internet: www.dihk.de - 1 - OPINION Berlin, 11th July 2022 Association of Germany Chambers of Commerce and Industry (DIHK) Report by the Wise Persons Group on the Reform of the EU Customs Union To: DIRECTORATE-GENERAL Taxation and Customs Union (DG Taxud), Trade Contact Group Secretariat ([email protected]) We thank you for the opportunity to present our opinion on the report mentioned above.
([email protected]) We thank you for the opportunity to present our opinion on the report mentioned above. This opinion is based on the statements of the Chambers of Industry and Commerce in Germany received by the DIHK by the time of submission of this opinion as well as on DIHK’s economic policy positions (LINK), DIHK’s Position on International Trade Policy (LINK) and DIHK’s Concept Paper for Simplifications in EU Customs Law (see attachement). Should the DIHK receive further relevant statements not yet taken into account in this opinion, the DIHK will supplement this statement accordingly. A. The most important facts in brief The legal framework of the Union Customs Code (UCC) has been constantly expanding, making it less manageable overall for companies and customs alike.
Customs Code (UCC) has been constantly expanding, making it less manageable overall for companies and customs alike. Here the Wise Persons Group (WPG) report provides important recommendations for improvements in the field of digitisation, harmonisation and facilitation of customs matters. However, the WPGs report lacks clear recommendations on another objective the DIHK considers equally important when revising the EU customs law: de-bureaucratisation. Instead of creating additional bureaucratic structures the UCC should be screened on a regular basis for possibilities to unburden companies and customs in relation to customs data, customs authorisations and customs procedures. B.
…to unburden companies and customs in relation to customs data, customs authorisations and customs procedures. B. Relevance for German Business The efficient and frictionless handling of international flows of goods by the customs administrations of the EU member states is of crucial importance for the competitiveness of German and European companies. The provisions of the Union Customs Code (UCC) must not lead to new bureaucratic obstacles in the international movement of goods. The DIHK therefore expressly supports the goal of facilitating trade with third countries (trade facilitation), which is one the top priorities of the UCC.
…the goal of facilitating trade with third countries (trade facilitation), which is one the top priorities of the UCC. From the point of view of the DIHK, this can only succeed if, on the one hand, EU customs law is continuously modernized and, on the other hand, the national customs administrations make use of the discretionary powers granted to them under EU law in a business-friendly and practice-oriented manner. Ref. Ares(2022)6315106 - 13/09/2022 DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Fax 030-20308-1000 | Internet: www.dihk.de - 2 - C.
| Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Fax 030-20308-1000 | Internet: www.dihk.de - 2 - C. Main Message Common concerns of the European legislator and the national customs administrations responsible for implementation should be: • Promotion of foreign trade and strengthening the competitiveness of the EU-economy; • Complete digitization and IT linkage of all customs processes, including all involved parties; • Flexible mapping of business processes and procedures in customs law and customs clearance; • Unburdening of reliable companies (Authorised Economic Operator, AEO) and customs administrations by focusing on significant risks and the reduction of bureaucracy; • Supporting small and medium-sized enterprises (SME) in the handling of customs processes in foreign trade; • Uniform application of law in all EU countries; • Support of sustainable and environmentally…
…trade; • Uniform application of law in all EU countries; • Support of sustainable and environmentally friendly trade. D. Specific remarks The Wise Persons Group Report tables ten recommendations for the reform of the EU Customs Union. Unfortunately some of those proposals lack sufficient details, which is why a profound assessment is not always possible. DIHK assesses the following WPG recommendations: ⮚ Recommendation No. 2: New approach to customs data: greater use of already existing business data; data exchange between customs authorities; strengthen single window for central one-time entry of data. DIHK opinion = positive. Only a holistic electronic customs management can make the best possible use of the potential digitisation dividend for businesses and the customs administration.
…can make the best possible use of the potential digitisation dividend for businesses and the customs administration. This includes the greater use of already existing data and the realisation of a single window, by which companies and all authorities can centrally enter the data required for customs clearance into a single portal. The positive assessment applies under the condition that the implementation does not lead to new bureaucracy. ⮚ Recommendation No. 4: Creation of an European Customs Agency DIHK opinion = negative. The creation of a superordinate EU Customs Agency only contributes to a further build-up of bureaucracy. The DIHK doubts that a new authority will actually contribute to a more uniform implementation of EU customs law and to an increase in efficiency.
…authority will actually contribute to a more uniform implementation of EU customs law and to an increase in efficiency. Moreover, it is to be feared that in the future customs contacts will be successively transferred away from the member states to this central EU Agency in Brussels - to the detriment of a rapid exchange between customs and businesses on the national level and in the national language. Instead of an European Customs Agency, rather a European arbitration board should be established. This institution would focus on making binding decisions in a timely manner mainly in the event of differing interpretations of customs law by the member states. DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel.
…e.V. Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Fax 030-20308-1000 | Internet: www.dihk.de - 3 - ⮚ Recommendation No. 5: Reform of the AEO ("system based approach" instead of "transaction based approach") DIHK opinion = positive. The DIHK supports the proposal to rely more on a system-based approach for Authorised Economic Operators (AEO). Trade data, payments and the like can be collected on a periodic basis rather than on a transaction basis, which should allow the AEO a certain cash-flow advantage, among other things. At the same time, the DIHK emphasises that various simplifications for AEOs are already enshrined in the Union Customs Code. Such simplificaitons are the use of comprehensive guarantees or self- assessment (of e.g. customs duties).
Code. Such simplificaitons are the use of comprehensive guarantees or self- assessment (of e.g. customs duties). The IT implementation of these possibilities, which are already regulated by law, must not be allowed to fall by the wayside in view of new proposals. ⮚ Recommendation No. 6: Creation of a new "ABC model" ("bond" system): DIHK opinion = negative. To our understanding this recommendation provides for the creation of a new system for depositing customs guarantees. A = authorised (AEO), B = bonded, C = controlled. Compared to current customs law, "B" would be a new instrument. The DIHK interprets this instrument "B" to mean that non-AEOs can also deposit securities for customs transactions and thus benefit from simplifications. However, should an AEO in turn guarantee these securities? Overall, the details on this proposal are not sufficient for a profound assessment.
…in turn guarantee these securities? Overall, the details on this proposal are not sufficient for a profound assessment. On the basis of the WPG report, the DIHK does not see any added value. It is unclear which business scenarios exactly the Wise Persons Group has in mind and whether this instrument would actually be used on a broad scale. Instead of introducing new bureaucratic structures the focus should lie on developing additional benefits for the existing AEO authorisation. ⮚ Recommendation No. 7: Remove the customs duty exemption threshold of 150 Euro DIHK opinion = negative. The DIHK is against the removal of the 150 Euro threshold up to which goods may be imported duty-free into the EU. Charging customs duty from the 1st Euro-cent would mean an enormous increase in bureaucracy. The 150 Euro threshold is an important instrument of trade facilitation for EU businesses.
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DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Internet: www.dihk.de - 1 - Berlin, 12. April 2023 Deutsche Industrie- und Handelskammer Proposal for a revision of EU legislation on Packaging and Packaging Waste EU Kommission vom 30.11.2022 Grundlage dieser Stellungnahme sind die der DIHK bis zur Abgabe der Stellungnahme zugegangenen Äußerungen der IHKs sowie die wirtschaftspolitischen/europapolitischen Positionen der DIHK. Sollten der DIHK noch weitere in dieser Stellungnahme noch nicht berücksichtigte relevante Äußerungen zuge- hen, wird die DIHK diese Stellungnahme entsprechend ergänzen. A.
…noch nicht berücksichtigte relevante Äußerungen zuge- hen, wird die DIHK diese Stellungnahme entsprechend ergänzen. A. Das Wichtigste in Kürze • Grundsätzlich befürwortet die DIHK, die Behandlung von Verpackungen und Verpackungsabfäl- len durch eine EU-Verordnung zu harmonisieren, welche dazu beiträgt, eine europaweit nach einheitlichen Regeln funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Dies würde gleicherma- ßen den Binnenmarkt stärken und einen Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz leisten. • Im Sinne eines reibungslosen Übergangs hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft sollte für KMUs eine angemessene Übergangsfrist berücksichtigt werden. • Der vorliegende Entwurf führt aber zu einem deutlich erhöhten administrativen Aufwand für Unternehmen. Insbesondere KMUs mit kleinen Liefermengen werden dies nicht leisten kön- nen.
…administrativen Aufwand für Unternehmen. Insbesondere KMUs mit kleinen Liefermengen werden dies nicht leisten kön- nen. Die DIHK empfiehlt daher Bagatellschwellen für KMUs einzuführen. • Aktuell müssen Verpackungen in den EU-Ländern ganz unterschiedlich registriert, gemeldet und lizenziert werden. Der administrative Aufwand ist insbesondere für Kleinmengen und Kleinstunternehmen häufig unverhältnismäßig. Der Vorschlag zu einer EU- Verpackungsverordnung verschärft diesen Aufwand durch die Pflicht zur Registrierung und Be- nennung eines Bevollmächtigten für den Export in jeden einzelnen Mitgliedstaat. KMUs könn- ten sich dadurch aus einzelnen Märkten zurückziehen bzw. an der Erschließung neuer Märkte gehindert werden. Die DIHK empfiehlt deshalb, den Aufwand dahingehend zu verringern, dass eine einmalige Anmeldung in einem EU-Mitgliedstaat ausreichend sein muss.
…den Aufwand dahingehend zu verringern, dass eine einmalige Anmeldung in einem EU-Mitgliedstaat ausreichend sein muss. • Um einen erhöhten administrativen Aufwand durch die Einholung/Erstellung von Konformi- tätserklärungen zu vermeiden, regt die DIHK die Bildung von Verpackungsgruppen (ähnlich in der Art und Zusammensetzung) an. Ref. Ares(2023)2593085 - 12/04/2023 DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Internet: www.dihk.de - 2 - B. Relevanz für die deutsche Wirtschaft Unternehmen nutzen Verpackungen, um Waren zu schützen und zu transportieren. Die Herstellung von Verpackungen ist auch ein wichtiger Wirtschaftszweig in der EU. Allerdings gibt es in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Regulierungsansätze, wie z. B.
…in der EU. Allerdings gibt es in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Regulierungsansätze, wie z. B. durch Kennzeichnungsvorschriften, für das Inverkehrbringen und Entsorgen von Verpackungen. Dies führt zu Hindernissen, die ein volles Funk- tionieren des Binnenmarktes für alle Branchen, die Verpackungen herstellen und nutzen, verhindern. Die Überwindung oder Vertiefung dieser Hindernisse hätte Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland. C. Allgemeine Einführung - Allgemeiner Teil Die Industriestrategie für Europa unterstreicht die Bedeutung des Binnenmarktes für die Wettbewerbs- fähigkeit und den Wohlstand der EU.
…für Europa unterstreicht die Bedeutung des Binnenmarktes für die Wettbewerbs- fähigkeit und den Wohlstand der EU. Zu den Regeln, die die Wirtschaftsbeteiligten und die breite Öf- fentlichkeit daran hindern, die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang zu nutzen, gehören unab- gestimmte und komplexe nationale Vorschriften, begrenzte Verwaltungskapazitäten, eine unvollstän- dige Umsetzung der EU-Vorschriften und deren unzureichende Durchsetzung in den einzelnen Mit- gliedstaaten. Die DIHK begrüßt die Absicht der Kommission, dafür zu sorgen, dass alle Verpackungen bis 2040 auf wirtschaftlich vertretbare Weise wiederverwendbar oder stofflich verwertbar sind, und die Zahl der Verpackungen, der Transportverpackungen und damit der Verpackungsabfälle zu verringern. Dies trägt einerseits dem Green Deal Rechnung, lässt auf der anderen Seite aber den Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung.
…dem Green Deal Rechnung, lässt auf der anderen Seite aber den Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung. Der Erfolg einer neuen Verordnung ist im starken Maße abhängig von der Akzeptanz des Regelwerks bei den Stakeholdern. Eine frühzeitige und verständliche Kommunikation des Regelwerks ist dafür un- abdingbar. D. Details - Besonderer Teil Eine fundierte Stellungnahme zu einer EU-Verordnung setzt voraus, dass der Entwurf in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt wird. Dies war lange nicht gegeben. Damit blieben lange Zeit Be- grifflichkeiten wie z. B. „Producer“ und „Manufacturer“ unklar. Insbesondere wenn der Entwurf auf seine Folgen für die verschiedenen Stakeholder hin geprüft werden soll, brauchte es Sprachfassungen in den Sprachen der EU-Mitgliedstaaten. Kennzeichnung Eine Vereinheitlichung der Kennzeichnung wird von sehr vielen Unternehmen gefordert.
EU-Mitgliedstaaten. Kennzeichnung Eine Vereinheitlichung der Kennzeichnung wird von sehr vielen Unternehmen gefordert. So berichte- ten uns mehrere Unternehmen, die Produkte herstellen, dass sie bei Produktionsbeginn noch nicht wissen können, in welches Land diese versendet werden. Damit ist eine länderspezifische Kennzeich- nung mit Hinweisen in der Landessprache bei der Produktion ausgeschlossen. Sowohl in Frankreich als auch in Italien werden neben den Entsorgungssymbolen gemäß der Richtlinie 94/62/EG aktuell auch Entsorgungshinweise in der Landessprache gefordert. Eine Vereinheitlichung der Kennzeichnung würde einen barrierefreien EU-Binnenmarkt fördern. DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel.
…und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Internet: www.dihk.de - 3 - Allerdings sollen nach dem Verordnungsentwurf alle bisher bestehenden Regelungen nun EU-weit bei- behalten werden. Zum Beispiel erlaubt die Formulierung in Artikel 4 in Abs. 5 Mitgliedstaaten Sonder- regelungen zur Kennzeichnung. Die Beibehaltung dieser Sonderregelungen führen zu hohen Aufwen- dungen für die Kennzeichnung und behindern den freien Warenverkehr im Binnenmarkt. Stattdessen erhoffen sich Unternehmen eine Vereinheitlichung. Damit sie nicht für jeden Mitgliedstaat gesonderte Verpackungen bedrucken oder bekleben müssen, sollten Ausnahmeregelungen durch Rechtsakte auf ein Minimum begrenzt werden.
…bedrucken oder bekleben müssen, sollten Ausnahmeregelungen durch Rechtsakte auf ein Minimum begrenzt werden. Förderlich für den Binnenmarkt wäre die Verwendung von europaweit einheitlichen Kennzeichen möglichst in allgemeinverständlichen Symbolen, wie es im Gefahrstoffrecht erfolgreich eingeführt wurde. Bevollmächtigte und Pflicht zur Systembeteiligung Artikel 40 verlangt die Bestellung von Bevollmächtigten in anderen Staaten, wie es beim Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten bereits vorgeschrieben ist. Aufgrund des sehr viel geringeren Material- werts und der von Verpackungen ausgehenden Umweltbeeinträchtigungen erscheint dies unverhält- nismäßig. Insbesondere KMUs würde der damit verbundene Mehraufwand überfordern und den freien Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigen.
KMUs würde der damit verbundene Mehraufwand überfordern und den freien Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigen. Den IHKs und AHKs sind in den zurückliegenden Monaten häufig Klagen von Unternehmen zugetragen worden, dass die Bevollmächtigtenbestellung zu unverhältnismäßigen Kosten führe und sie sich des- halb aus einzelnen Märkten zurückziehen müssten. Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmen (Buchhan- del) aus Deutschland liefert seine Waren in elf EU-Mitgliedstaaten. Mit den Exporten wurde im letzten Jahr ein Umsatz von insgesamt ca. 15.400 Euro (B2C: 8.000 Euro; B2B: 4.000 Euro; Rest Schweiz) er- zielt. Für die Erfüllung der in verschiedenen Ländern (Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich, Spa- nien) anfallenden Verpackungsverpflichtungen (Systembeteiligungen, Meldepflichten, etc.) entstanden Kosten in Höhe von 2.610 Euro durch Einschaltung von Bevollmächtigten.
Meldepflichten, etc.) entstanden Kosten in Höhe von 2.610 Euro durch Einschaltung von Bevollmächtigten. Das Unternehmen hat nicht die Kapazitäten, selbst die komplexe Abwicklung mit den verschiedenen Systembetreibern durchzufüh- ren. Das macht den Vertrieb in diese EU-Staaten unrentabel. Das Unternehmen wird sich deshalb künf- tig auf den deutschen Markt beschränken. Der DIHK empfiehlt deshalb, die Bestellung von Bevollmächtigten optional auszugestalten. So können Unternehmen wählen, ob sie die Herstellerverantwortung selbst wahrnehmen wollen oder dies über- tragen möchten. Die Bestellung von Bevollmächtigten sollte zudem europaweit einmalig, einfach und digital erfolgen können.
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DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Fax 030-20308-1000 | Internet: www.dihk.de - 1 - Berlin, November 2023 Deutsche Industrie- und Handelskammer Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union und der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (COM 2023 258 final) Am 17. Mai 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die umfassende Reform der EU-Zollunion veröffentlicht, um die datengesteuerte Zukunft des EU-Zolls im Sinne des digitalen Wandels zu fördern. Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Verordnungs-Vorschlag.
…digitalen Wandels zu fördern. Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Verordnungs-Vorschlag. Grundlage dieser Stellungnahme sind die der DIHK bis zur Abgabe der Stellungnahme zugegange- nen Äußerungen der IHKs, von Unternehmen sowie die wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK. Sollten der DIHK weitere in dieser Stellungnahme noch nicht berücksichtigte relevante Äußerungen zugehen, wird diese Stellungnahme entsprechend ergänzt. A. Das Wichtigste in Kürze • Eine EU-Zollreform ist unumgänglich, da die stark gestiegene Sendungszahl und die zahlreichen zusätzlichen Vorschriften die Zollabfertigung vor massive Herausforderungen stellen. Der Vor- schlag zur Reform enthält jedoch kaum Ansätze von Vereinfachungen des bestehenden EU- Rechts.
…stellen. Der Vor- schlag zur Reform enthält jedoch kaum Ansätze von Vereinfachungen des bestehenden EU- Rechts. Notwendig wäre neben einer deutlichen Vereinfachung der bestehenden EU- Zollvorschriften und des EU-Zolltarifs auch eine Entlastung von zusätzlichen Auflagen. • Vorgeschlagene Regelungen müssen praxistauglicher und verhältnismäßiger gestaltet werden. Beispielsweise ist die verkürzte Dauer der vorübergehenden Verwahrung von derzeit 90 Tagen auf 3 bzw. 6 Tage praxisfern und unter den avisierten Voraussetzungen in vielen Fällen nicht umsetzbar. Die Vereinfachung von Zollsätzen nur im E-Commerce muss auf alle Einführer aus- gedehnt werden, um eine Benachteiligung von Firmen außerhalb des E-Commerce zu vermei- den. Die Abschaffung der 150 Euro-Schwellenwertfreigrenze für Waren ist aufgrund von sich aufwiegenden negativen und gleichzeitig positiven Effekten umstritten.
…für Waren ist aufgrund von sich aufwiegenden negativen und gleichzeitig positiven Effekten umstritten. Einerseits führt die Ab- schaffung zu einem Mehraufwand für Zoll und Unternehmen. Andererseits erhöht das verbes- serte Durchsetzungspotenzial bei Verboten und Beschränkungen die Wettbewerbsfähigkeit von Ref. Ares(2023)7549040 - 07/11/2023 DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Fax 030-20308-1000 | Internet: www.dihk.de - 2 - Unternehmen im Binnenmarkt. Die Einführung des Trust and Check Wirtschaftsbeteiligten ist mit zahlreichen Problemen verbunden. Eine Weiterentwicklung des bestehenden AEO-Konzepts wäre zielführender und würde das erschöpfte Vertrauen der Unternehmen in die EU verbes- sern.
…bestehenden AEO-Konzepts wäre zielführender und würde das erschöpfte Vertrauen der Unternehmen in die EU verbes- sern. Die nicht strafrechtlichen Mindestsanktionen sind zu hoch und unverhältnismäßig. • Der Ansatz, mit dem neuen EU-Data-Hub Zollanmeldungen EU-weit zu vereinheitlichen, ist zu begrüßen, da er durch die zentrale Zollabwicklung zur Entbürokratisierung beitragen kann und gerade bei international aufgestellten Unternehmen Effizienzgewinne entstehen können. Eine detaillierte Bewertung wird jedoch erst nach genauer Ausgestaltung durch die noch zu erlassen- den Durchführungsrechtsakte möglich sein. Die Schaffung einer neuen EU-Zollbehörde, die nur koordinierende Tätigkeiten übernehmen soll, während die nationalen Zollbehörden erhalten bleiben, birgt das Risiko einer zusätzlichen Bürokratieschicht mit schwierigen Zuständigkeitsab- grenzungen.
…erhalten bleiben, birgt das Risiko einer zusätzlichen Bürokratieschicht mit schwierigen Zuständigkeitsab- grenzungen. Die Behörde muss so ausgestaltet werden, dass europaweit Effizienzgewinne statt- finden. B. Relevanz für die deutsche Wirtschaft Die DIHK unterstützt das Ziel der EU-Zollreform, dem digitalen Wandel gerecht zu werden und durch neue Technologien wie künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen ein datengesteuertes Konzept zur Entlastung des Zolls vorzulegen. Angesichts stark gestiegener Handelsströme im Be- reich E-Commerce und den in diesem Zusammenhang entstehenden Schwierigkeiten wie der struk- turellen Unterfakturierung und dem Umgehen europäischer Sicherheitsstandards scheint eine Zoll- reform langfristig unumgänglich.
Unterfakturierung und dem Umgehen europäischer Sicherheitsstandards scheint eine Zoll- reform langfristig unumgänglich. Es besteht zunehmend die Notwendigkeit, dass die heterogenen nationalen Zollverwaltungen gemeinsam zu einheitlichen Lösungsansätzen kommen, um diese neuen Herausforderungen effizient zu bewältigen. Die angestrebten Änderungen sind in diesem Kontext von entscheidender Bedeutung für deutsche Unternehmen. Die neue Plattform baut auf dem bestehenden EU-weiten Frachtinformationssystem ICS2, welches der Vorabmeldung und -kontrolle von Wareneingängen dient, auf. Die Plattform tritt schrittweise ab 2028, zunächst verpflichtend nur für E-Commerce Sendungen, in Kraft. Ab 2032 sol- len die neu eingeführten Trust and Check Wirtschaftsbeteiligten, welche nah an den AEO angelehnt sind und diesen ersetzen sollen, beginnen die EU-Zolldatenplattform zu nutzen.
…welche nah an den AEO angelehnt sind und diesen ersetzen sollen, beginnen die EU-Zolldatenplattform zu nutzen. Ab 2038 wird die Nutzung für alle Importierenden in der Europäischen Union zur Pflicht. Von besonderer Relevanz für die deutsche Wirtschaft ist der Abbau bestehender und die Vermei- dung neuer bürokratischer Hindernisse. Die deutschen Unternehmen und Überwachungsbehörden benötigen insgesamt praxisnahe und effiziente Prozesse, um eine reibungslose Abwicklung der Wa- renströme zu gewährleisten. Die allgemein stärkere Ausrichtung der Zollunion auf Risikofaktoren und Gefährdungspotenzial ist positiv zu beurteilen. Unsichere Waren, Plagiate und im Kontext ent- stehende Risiken schaden und gefährden den Wirtschaftsstandort und speziell importierende Un- ternehmen.
Kontext ent- stehende Risiken schaden und gefährden den Wirtschaftsstandort und speziell importierende Un- ternehmen. Der bisherige Entwurf des EU-Zollkodexes erwähnt die Wettbewerbsfähigkeit der DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Fax 030-20308-1000 | Internet: www.dihk.de - 3 - europäischen Unternehmen bisher nur sehr untergeordnet als letztgenanntes Ziel. Prioritäre Ziele sind bisher stattdessen z. B. das Erzielen von Einnahmen und das Durchsetzen anderer Politikziele der EU.
Ziele sind bisher stattdessen z. B. das Erzielen von Einnahmen und das Durchsetzen anderer Politikziele der EU. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft ist Grundlage auch zum Erreichen der Einnahmen und Durchsetzen anderer Politikziele, genauso wie für den künftigen Wohlstand der Europäer, den Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts und dem Meistern der zentralen Her- ausforderungen unserer Zeit. Der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sollte deshalb im Zollrecht hohe Priorität eingeräumt werden. C. Allgemeine Bewertung Der Vorschlag zur EU-Zollreform geht aus einem im März 2022 erarbeiteten Bericht des zwölfköpfi- gen Expertengremiums „Wise Persons Group“ hervor, das den gestiegenen Handlungsdruck auf das bestehende EU-Zollrecht besonders in den Bereichen Digitalisierung, Harmonisierung und Vereinfa- chung artikuliert hat.
EU-Zollrecht besonders in den Bereichen Digitalisierung, Harmonisierung und Vereinfa- chung artikuliert hat. Die DIHK begrüßt den Reformvorschlang der Europäischen Kommission, kriti- siert aber, dass dieser Vorschlag ohne Einbeziehung von Wirtschaftsvertretern entstanden ist und fordert in einigen Punkten mehr Praxistauglichkeit und Verhältnismäßigkeit. Entsprechende Konsul- tationen werden erst jetzt im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Kernaufgabe des Zolls ist das schnelle und reibungslose Sicherstellen des Warenverkehrs in und aus der EU. Laut Kommission hat der Zoll in den EU27-Ländern jährlich 691,5 Millionen Standardzollan- meldungen (2021) und zusätzlich 890 Millionen Zollanmeldungen für E-Commerce-Lieferungen zu bearbeiten. Allein die Zahl der Standardzollanmeldungen verdoppelte sich laut Kommission damit nahezu in dem kurzen Zeitraum von 2019 bis 2021.
…der Standardzollanmeldungen verdoppelte sich laut Kommission damit nahezu in dem kurzen Zeitraum von 2019 bis 2021. Zum Bewältigen dieses Aufkommens ist der Zoll entsprechend leistungsfähig auszustatten. Gewährleistet der Zoll seine Kernaufgabe, trägt er we- sentlich zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft bei. Tut er das nicht, gefährdet er die Wettbewerbsfähigkeit. Die Zollreform wird damit begründet, dass die EU-Zollverwaltungen überlastet sind. Daher wäre es naheliegend, dass die Reform Vorschläge zur Vereinfachung des Unionszollkodex und der Durch- führungsbestimmungen enthält. Leider ist dies nicht der Fall.
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…diese Stellungnahme entsprechend ergänzen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem o. g. Entwurf. Die durch die DSGVO auch durch die Wahl des Instruments einer Verordnung angestrebte EU- weit einheitliche Anwendung hat sich nicht verwirklicht. Es besteht weiterhin ein großes Be dürfnis nach Rechtssicherheit: denn bereits materiellrechtlich sind eine Vielzahl rechtlicher Unklarheiten der DSGVO noch nicht geklärt. Vor allem prozessual kommen allerdings die zur Auslegung berufenen Datenschutzaufsichten und die Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnis sen, so dass eine Verebsserung der Verfahrensregeln ein wichtiger, aber noch nicht ausrei chender Schritt ist. Ein EU-weit tätiges Unternehmen muss sich aus vorgenannten Gründen an unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Auslegungen und Rechtsprechung in den verschiedenen Mit gliedstaaten anpassen.
…teilweise widersprüchliche Auslegungen und Rechtsprechung in den verschiedenen Mit gliedstaaten anpassen. Daher ist die Abstimmung und das einheitliche Auftreten der Aufsichts behörden prioritär. Mit dem Ziel, in grenzüberschreitenden Fällen die Zusammenarbeit zwi schen den Datenschutzaufsichtsbehörden effizienter zu gestalten, geht die EU-Kommission da her einen längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Dabei ist zu begrüßen, dass die Verfahrensrechte der beteiligten Parteien vereinheitlicht werden. Dass mit dem Entwurf An strengungen vorgenommen werden, eine frühzeitige Einigung unter Aufsichtsbehörden zu er zielen, der Streitbeilegungsmechanismus nur im Ausnahmefall bemüht werden soll und Trans parenzanforderungen für Aufsichtsbehörden verankert werden, ist positiv zu bewerten.
…bemüht werden soll und Trans parenzanforderungen für Aufsichtsbehörden verankert werden, ist positiv zu bewerten. Das grundsätzliche Problem der uneinheitlichen Anwendung der DSGVO in Europa wird damit je doch nicht gelöst. Weiterhin gibt es noch Klärungs- bzw. Änderungsbedarf, insbesondere Ref. Ares(2023)5938505 - 01/09/2023 DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Internet: www.dihk.de - 2 - hinsichtlich eines ausreichenden Geheimnisschutzes sowie einer umfassenden Gewährung rechtlichen Gehörs, eines rechtsstaatlichen Grundelements. Die vorgeschlagenen Verfahrens vorschriften können Auswirkungen auf sämtliche Unternehmen haben, die grenzüberschrei tend in der EU tätig sind.
…können Auswirkungen auf sämtliche Unternehmen haben, die grenzüberschrei tend in der EU tätig sind. 1. Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen In Art. 2 (Begriffsbestimmungen) sollte eine Definition auch für Beschwerdeführer und die von Ihnen vertretene Organisationen dahingehend aufgenommen werden, dass nur solchen Orga nisationen der verfahrenstechnisch gleiche Status wie Betroffenen gegeben wird, die gemäß Art. 4 Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Novem ber 2020 als sogenannte qualifizierte Einrichtungen angesehen werden. Diese Einschränkung ist erforderlich, da sonst zu befürchten ist, dass datenschutzrechtliche Beschwerden betrüge risch missbraucht werden können.
…da sonst zu befürchten ist, dass datenschutzrechtliche Beschwerden betrüge risch missbraucht werden können. 2. Kapitel II – Einreichung und Bearbeitung von Beschwerden Nach Art. 5 kann eine Beschwerde durch gütliche Einigung beigelegt werden. Es ist aber nicht ersichtlich, in welchen Fällen und auf welche Art und Weise die gütliche Einigung erreicht wer den soll. Auch Erwägungsgrund 9 gibt hierüber keinen Aufschluss. Dieser hält zudem fest, dass die Tatsache, dass eine Einzelbeschwerde durch eine gütliche Einigung beigelegt wurde, die zuständige Aufsichtsbehörde nicht daran hindert, ein Verfahren von Amts wegen zu verfolgen. Hier sollte klargestellt werden, dass dies nur für künftige Verletzungen gelten kann und nicht etwa für Verstöße, die im Zuge der Einigung abgestellt wurden. Wir gehen davon aus, dass eine gütliche Einigung nur unter Einbezug der von der Untersuchung betroffenen…
…betroffenen Partei erfol gen kann. Eine Klarstellung unter Regelung des rechtlichen Gehörs halten wir für geboten. 3. Kapitel III – Zusammenarbeit gemäß Artikel 60 der Verordnung (EU) 2016/679 Im Beschwerdeverfahren ist ein Einbezug der betroffenen Partei nicht vorgesehen. Das kann positiv sein, denn so werden betroffene Parteien nicht mit missbräuchlichen bzw. unbegrün deten Beschwerden belastet. Sollte die Beschwerde jedoch weitergehend untersucht werden, erfolgt ein Einbezug der betroffenen Partei im Normalfall erst mit Erhalt der vorläufigen Fest stellung (die bereits eine Sachverhaltsermittlung sowie eine, wenn auch vorläufige, rechtliche Bewertung enthält). Vereinzelt wird von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vertreten, dass das ausreichend ist.
…enthält). Vereinzelt wird von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vertreten, dass das ausreichend ist. Überwiegend besteht jedoch die Ansicht, dass ein Einbezug der be troffenen Partei bereits vor Erhalt der vorläufigen Feststellung erfolgen sollte. Zumindest sollte die betroffene Partei über eingegangene Beschwerden, inklusive der Möglichkeit sich zu äußern, informiert werden. Es sollte zudem klargestellt werden, welchen rechtlichen Charakter eine „vorläufige Festle gung“ hat. DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel. 030-20308-0 | Internet: www.dihk.de - 3 - Art. 14 Abs. 4 regelt eine Frist, die nicht näher ausgeführt wird.
…030-20308-0 | Internet: www.dihk.de - 3 - Art. 14 Abs. 4 regelt eine Frist, die nicht näher ausgeführt wird. Es ist zwar sinnvoll, keine star ren Vorgaben zu machen, da die Fristen sich nach Komplexität des Sachverhaltes richten müs sen (so auch Erwägungsgrund 27 und 30). Da die federführende Aufsichtsbehörde jedoch nicht verpflichtet ist, nach Ablauf dieser Frist eingegangene schriftliche Stellungnahmen zu berück sichtigen, sollte in jedem Fall die Möglichkeit für die betroffene Partei bestehen, Fristverlänge rung zu beantragen. Insbesondere wenn die betroffene Partei erstmals durch die vorläufige Feststellung Kenntnis von der Beschwerde erhält, sollte sie in ausreichender und angemesse ner Zeit die Möglichkeit erhalten, den vorläufigen Feststellungen entgegentreten zu können. Art. 17 normiert das Recht auf Anhörung im Zusammenhang mit dem überarbeiteten Be schlussentwurf.
…zu können. Art. 17 normiert das Recht auf Anhörung im Zusammenhang mit dem überarbeiteten Be schlussentwurf. Ist die federführende Aufsichtsbehörde der Auffassung, dass der überarbei tete Beschlussentwurf Elemente enhält, zu denen die von der Untersuchung betroffenen Par teien Gelegenheit haben sollten sich zu äußern, so gibt die federführende Aufsichtsbehörde den von der Untersuchung betroffenen Parteien die Möglichkeit, ihren Standpunkt zu diesen neuen Elementen darzulegen. Die Konsequenzen einer nicht erfolgten erneuten Anhörung sind jedoch nicht geregelt. Auch Rechtsbehelfe fehlen und sollten ergänzt werden.
…nicht erfolgten erneuten Anhörung sind jedoch nicht geregelt. Auch Rechtsbehelfe fehlen und sollten ergänzt werden. 4. Geheimhaltung und Vertraulichkeit Im Rahmen des gesamten Verfahrens sollten Geheimhaltung und Vertraulichkeit verstärkt be rücksichtigt werden. Die Veröffentlichung von vertraulichen Informationen kann einem Unter nehmen erheblichen Schaden zufügen. Art. 21 hat zwar den Zweck, vertrauliche und dem Ge heimnisschutz unterliegende Daten zu schützen, jedoch ist nicht ersichtlich, wie die Sicherstel lung erfolgt. Hier wäre eine Klarstellung zumindest in den Erwägungsgründen erforderlich, auch hinsichtlich der Verteidigungsmöglichkeiten der betroffenen Partei. Soweit europaweit nicht eindeutig ist, was unter einem Geschäftsgeheimnis bzw. vertrauli chen Informationen zu verstehen ist, sollte eine Klarstellung erfolgen. Zur Vereinheitlichung wäre es darüber hinaus…
Muster für eine Vertraulich keitserklärung, die die Parteien unterzeichnen müssen, zur Verfügung gestellt würde. 5. Kapitel V – Streitbeilegung In Art. 24 sollten die fehlende, aber erforderliche Verankerung der von der Untersuchung be troffenen Partei und deren Anspruch auf rechtliches Gehör ergänzt werden. So ist auch in Er wägungsgrund 22 normiert, dass die von der Untersuchung betroffene Partei während des ge samten Verfahrens tatsächlich Gelegenheit haben muss, sich zu äußern und ihre Verteidi gungsrechte wahrnehmen kann. DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte | Postanschrift: DIHK | 11052 Berlin Tel.
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