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…1 Kurzstellungnahme zum Entwurf der Packaging and Packaging Waste Regulation Stand 03. April 2023 Die Verbände entlang der Wertschöpfungskette von Papier, Pappe und Karton (PPK) unterstützen ausdrücklich das Bestreben der EU-Kommission, mit einer Verordnung über Verpackungen und Ver- packungsabfälle (PPWR) zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft beizutragen. Wir sehen jedoch noch folgenden Nachbesserungsbedarf: Europaweit einheitliche Regelung der Verpackungsabfälle sicherstellen: Die von der EU-Kommission geplante Harmonisierung des EU-Binnenmarktes wird begrüßt. Dieses Ziel sollte nicht durch nationale Alleingänge konterkariert werden. Auf umfassende Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten sollte neben den Regelungen der PPWR verzichtet werden. Art. 4 (4) sollte ersatzlos gestrichen werden.
…sollte neben den Regelungen der PPWR verzichtet werden. Art. 4 (4) sollte ersatzlos gestrichen werden. Wiederverwendung und hochwertige Wiederverwertung als komplementäre Lösungen anerkennen: Wiederverwendung gegenüber hochwertiger Wiederverwertung zur bevorzugen, führt nicht zum ökologisch besten Ergebnis. Eine pauschale ökologische Vorteilhaftigkeit von Mehrweglösungen ist wissenschaftlich nicht belegt. Vielmehr zeigen Studien, dass Mehrwegverpackungen im Vergleich zu recycelbaren PPK-Kreislaufverpackungen bei bestimmten Anwendungen eine höhere Umweltbelastung zur Folge haben.1,2,3 Gründe hierfür sind u.
…bei bestimmten Anwendungen eine höhere Umweltbelastung zur Folge haben.1,2,3 Gründe hierfür sind u. a.: • Faserbasierte Verpackungen überzeugen mit hohen Recycling- und Rezyklatquoten: PPK- Verpackungen werden nicht nur aus nachhaltig gewonnenen, erneuerbaren und hochwertig wiederverwertbaren Rohstoffen hergestellt (ihre Papierfasern können mindestens 20-mal wiederverwendet werden4). Vielmehr haben sie in Deutschland eine Recyclingquote von ca. 89%5 und eine Rezyklatquote von ca. 80%6. Dies wirkt sich positiv auf ihr Umweltprofil aus.
…eine Recyclingquote von ca. 89%5 und eine Rezyklatquote von ca. 80%6. Dies wirkt sich positiv auf ihr Umweltprofil aus. • Mehrweglösungen können zu ökologischen Rebound-Effekten führen: Der hohe Materialeinsatz von klimaschädlichen fossilen Ressourcen, Rücknahmefahrten über große Distanzen, aufwendige Reinigungsprozesse, zusätzliche Bedarfe an Lagerkapazitäten und die in der Praxis aufgrund von funktionalen oder optischen Mängeln geringen Umlaufzahlen (besonders im B2C-Bereich) können sich negativ auf die Umweltwirkung von Mehrwegverpackungen auswirken. 1 Comparative Life Cycle Assessment (LCA) (fefco.org), 2022. 2 Treibhausgas-Bilanz von Wellpappenverpackungen und alternativen Mehrwegverpackungen, 2021. 3 LCA study on Takeaway (EPPA), 2022. 4 Technische Universität Darmstadt (TU Darmstadt): The Myth of Limited Fibre Life Cycles.
…on Takeaway (EPPA), 2022. 4 Technische Universität Darmstadt (TU Darmstadt): The Myth of Limited Fibre Life Cycles. On the potential of paper fibre, Wochenblatt für Papierfabrikation, 2018. 5 UBA-Abschlussbericht, 2022; gemäß Eurostat (2019) haben faserbasierte Verpackungen mit 82% die höchste Recyclingquote in Europa. 6 Verband der Papierindustrie: Leistungsbericht PAPIER, 2021. Ref. Ares(2023)2869511 - 24/04/2023 2 Pauschale Mehrwegquoten fallen lassen – oder Ausnahmen für PPK-Verpackungen etablieren: Art. 4 (2) der Richtlinie 2008/98/EG ermöglicht ein Abweichen von der Abfallhierarchie, wenn dies im Sinne einer Kreislaufwirtschaft gerechtfertigt ist. Es sollten jene Optionen mit der geringsten Umweltwirkung gefördert und geschützt werden. Daher halten wir pauschale Mehrwegquoten für den falschen Weg.
…geringsten Umweltwirkung gefördert und geschützt werden. Daher halten wir pauschale Mehrwegquoten für den falschen Weg. Wird dennoch daran festgehalten, sollten PPK-Verpackungen mit Blick auf ihre tatsächlichen Umweltwirkungen konsequent vom Regelungsregime der Mehrwegquoten des Art. 26 PPWR ausgenommen werden. Neben den von der Kommission vorgeschlagenen Ausnahmen im Bereich der B2B-Transportverpackungen (Art. 26 (12) & (13)) sowie der Umverpackungen (Art. 26 (10)) sind weitere Ausnahmen bei Transportverpackungen für Haushaltsgroßgeräte (Art. 26 (1)), bei Online-Versandverpackungen (Art. 26 (8)) sowie bei Serviceverpackungen des Gastgewerbes, hier zusätzlich auch aus hygienerechtlichen Gründen (Art. 26 (3) unbedingt geboten. Produktverbote und Marktbeschränkungen für PPK-Verpackungen aufheben: Die in Art.
(Art. 26 (3) unbedingt geboten. Produktverbote und Marktbeschränkungen für PPK-Verpackungen aufheben: Die in Art. 22 PPWR enthaltenen Beschränkungen für die Verwendung bestimmter Verpackungen sollten unbedingt ver- mieden werden. Sie sind verbraucherpolitisch nachteilig und können zu einer erhöhten Umweltbelas- tung und Lebensmittelverschwendung beitragen. Dies gilt bspw. für das Verbot von Verpackungen für Obst und Gemüse unterhalb einer Verkaufsmenge von 1,5 kg (Anhang V, 2). Wiederverwendbare Verpackungen für Obst- und Gemüse können Verunreinigungen verbreiten und damit zu erhöhter Lebensmittelverschwendung und Gesundheitsrisiken führen.7 Auch das Verbot von Papierverpackun- gen in Räumlichkeiten der Gastronomie ist aus ökologischer Sicht kontraproduktiv.8 Erfahrungen der Industrie bei der Entwicklung von Design for Recycling (DfR)-Leitlinien einbezie- hen: Wir begrüßen die mit Art.
…der Industrie bei der Entwicklung von Design for Recycling (DfR)-Leitlinien einbezie- hen: Wir begrüßen die mit Art. 6 PPWR vorgeschlagene Schaffung gemeinsamer Standards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Die Papier- und Kartonindustrie hat für ihre Branche bereits Paperbased Packaging Recyclability Guidelines und Circularity Guidelines entwickelt. Diese bereits etablierten Standards sollten bei der Erarbeitung der o. g. Kritierien und Vorgaben unbedingt berück- sichtigt, die Unternehmen der Branche unbedingt einbezogen werden. Vorgaben für Mindestrezyklatgehalte auf reine Kunststoffverpackungen beschränken: Min- destrezyklateinsatzquoten sollten aus technischen Gründen nur für solche Verpackungen gelten, die ausschließlich oder überwiegend aus Kunststoff bestehen (Art. 7 PPWR).
Gründen nur für solche Verpackungen gelten, die ausschließlich oder überwiegend aus Kunststoff bestehen (Art. 7 PPWR). Der Einsatz von Kunststoff- rezyklat in Barrieren von PPK-Verpackungen ist weder erforscht noch erprobt und sollte auch mit Blick auf die Rezyklat-Bedarfe für reine Kunststoffverpackungen vorerst nicht reguliert werden. Hochwertige geschlossene Verwertungssysteme EU-weit verpflichtend etablieren: Die Einführung effektiver Sammelsysteme ist zentrale Grundlage für hochwertiges Recycling von Verpackungen und 7 Frontiers | Survival of Spoilage and Pathogenic Microorganisms on Cardboard and Plastic Packaging Materials (frontiersin.org), 2017. 8 Kearney: No silver bullet, 2023. 3 sollte daher verpflichtend in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden (Art. 43). Wir setzen uns für die getrennte Sammlung von Siedlungsabfällen ohne Ausnahmen ein.