Milchindustrie-Verband e.V.

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2023-02-21 · Review of the requirements for packaging and feasibility of measures to prevent packaging waste ↗ originalus šaltinis
In Deutschland arbeiten die dualen Systeme seit Jahrzehnten mit einem Müllsammelsystem inklusive der Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen aus den privaten Haushalten. Dieses System wird kontinuierlich erweitert und verbessert. Die deutsche Milchindustrie ist der größte Zahler von entsprechenden Lizenzentgelten an die genannten dualen Systeme und übernimmt damit bereits seit langem die Verantwortung für eine sachgerechte Entsorgung der gebrauchten und entleerten Verpackungen der privaten Haushalte. Insofern erlauben wir uns eine ausführliche Stellungnahme zum Verordnungsentwurf.

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Ištraukos iš organizacijos pačios įkeltų dokumentų, be trumpinimų ir perpasakojimų.
Review of the requirements for packaging and feasibility of measures to prevent packaging waste · 6 p.

Milchindustrie-Verband e.V. | Jägerstraße 51 | 10117 Berlin | Telefon +49 30 4030445-0 | Telefax +49 30 4030445-55 | E-Mail [email protected] Berlin/Brüssel, 21. Februar 2023 Stellungnahme des MIV zum Entwurf „PACKAGING AND PACKAGING WASTE REGULATION” (PPWR) __________________________________________________ Der Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) repräsentiert mit rund 80 Mitgliedsunternehmen fast die gesamte deutsche Molkereiwirtschaft. Rund 95 Prozent der deutschen Milch- anlieferung oder rund 30 Millionen Tonnen Milch werden von MIV-Mitgliedern erbracht. Mit rund 28 Milliarden Euro Jahresumsatz ist die Milchindustrie der größte Bereich der deutschen Ernährungsbranche. In Deutschland arbeiten über Jahrzehnte die dualen Systeme an einem Müllsammel- system inklusive der Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen aus den privaten Haushalten.

…einem Müllsammel- system inklusive der Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen aus den privaten Haushalten. Dieses System wird kontinuierlich erweitert und verbessert. Die deutsche Milchindustrie ist der größte Zahler von entsprechenden Lizenzentgelten an die genannten dualen Systeme und übernimmt damit bereits seit langem die Verant- wortung für eine sachgerechte Entsorgung der gebrauchten und entleerten Verpa- ckungen der privaten Haushalte. Interessenvertretung: Der MIV ist registrierter Interessenvertreter und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer R000765 geführt. Der MIV betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenver- treter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.

…des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenver- treter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“. Transparenzregisternummer: 854243212924-87 Der MIV ist mit einer Veröffentlichung seiner Stellungnahme (im Internet) einschließ- lich der personenbezogenen Daten einverstanden. Allgemeine Anmerkungen Obwohl wir viele der Änderungen begrüßen, die in dem am 30. November 2022 veröf- fentlichten Vorschlag im Vergleich zu der zuvor durchgesickerten Version eingeführt wurden, haben wir immer noch einige Bedenken. Wir werden die kritischen Elemente, die wir zu ändern oder zu streichen fordern, im Einzelnen darlegen und einige Vor- schläge machen, die den Text unserer Meinung nach verbessern würden. Ref. Ares(2023)1254022 - 21/02/2023 Milchindustrie-Verband e.V. | Berlin/Brüssel | 21.

Meinung nach verbessern würden. Ref. Ares(2023)1254022 - 21/02/2023 Milchindustrie-Verband e.V. | Berlin/Brüssel | 21. Februar 2023 MIV-Stellungnahme zum Entwurf „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) Seite 2 von 6 Die zusätzlichen Herausforderungen der Verpackungsverordnung stellen insbeson- dere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) eine weitere Belastung dar, da sie zusätzliche finanzielle Mittel verlangen. Im Milchsektor in Deutschland sind bereits 20 Prozent der Molkereien KMU. I. Die Rolle der Lebensmittelverpackung Der erste Punkt, den wir ansprechen möchten, ist die Rolle der Verpackung im Allge- meinen.

…der Lebensmittelverpackung Der erste Punkt, den wir ansprechen möchten, ist die Rolle der Verpackung im Allge- meinen. Die Verpackung ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, den Schutz der Lebensmittel (vor me- chanischer Beschädigung und mikrobiologischem Abbau) und die Haltbarmachung (Verlängerung der Haltbarkeitsdauer des Produkts) zu gewährleisten. Diese Elemente tragen bereits erheblich zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung bei und so- mit auch zum achtsamen Ressourcenumgang. In Anbetracht dessen sollte der Le- bensmittelsektor (als Verwender von Verpackungen) und insbesondere der Molkerei- sektor von Ausnahmen der in der PPWR festgelegten Regelungen und Zielen profitie- ren. Des Weiteren sollte der gesamte Lebenszyklus hinsichtlich der Umweltauswirkungen einer Verpackung betrachtet werden. II.

Weiteren sollte der gesamte Lebenszyklus hinsichtlich der Umweltauswirkungen einer Verpackung betrachtet werden. II. Recyclingfähigkeit (Art. 6) Zu den Nachhaltigkeitsanforderungen gehört, dass alle auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen, sowohl Einweg- als auch Mehrwegverpackun- gen, vollständig stofflich verwertbar sein müssen. Das bedeutet, dass für alle Materi- alfraktionen eine entsprechende Infrastruktur für die Sammlung, Sortierung und Ver- wertung existieren muss. Die Sekundärrohstoffe müssen eine ausreichende Qualität aufweisen, was u. a. durch die Recyclingfähigkeit gewährleistet werden soll. Die Bewertung der Recyclingfähigkeit wird auf derzeit noch unbekannten Designkrite- rien für das Recycling (DfR) beruhen, die in den kommenden Jahren von der EU-Kom- mission durch delegierte Rechtsakte für jede Verpackungskategorie festgelegt wer- den.

…kommenden Jahren von der EU-Kom- mission durch delegierte Rechtsakte für jede Verpackungskategorie festgelegt wer- den. Aus Gründen der Rechts- und Anwendungssicherheit müssen diese Designkrite- rien zeitgleich mit der Grundverordnung veröffentlicht werden. Zudem ist der delegierte Rechtsakt kein geeignetes Instrument, da die Recyclingfähigkeit sehr komplex ist. Die Designkriterien für die stoffliche Verwertung sollten vielmehr von kompetenten techni- schen Gremien festgelegt werden, die mit Soft-Law-Instrumenten (wie technischen Normen und sektoralen Leitlinien) besser auf die Bedürfnisse des Marktes reagieren können. In jedem Fall muss die Funktionalität der Verpackung der Schlüsselaspekt für das Verpackungsdesign bleiben.

In jedem Fall muss die Funktionalität der Verpackung der Schlüsselaspekt für das Verpackungsdesign bleiben. Wir fordern EU-Vorschriften, die die Mitgliedstaaten und die Industrie bei der Schaf- fung einer angemessenen Sammel- und Recycling-Infrastruktur in ganz Europa unter- stützen, um die Wiederverwertbarkeit von bereits für das Recycling konzipierten Ver- packungen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang betonen wir, dass die vorge- schlagene Verordnung keine Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus solcher Infrastrukturen vorsieht. Milchindustrie-Verband e.V. | Berlin/Brüssel | 21.

…zur Unterstützung des Aufbaus solcher Infrastrukturen vorsieht. Milchindustrie-Verband e.V. | Berlin/Brüssel | 21. Februar 2023 MIV-Stellungnahme zum Entwurf „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) Seite 3 von 6 Darüber hinaus hat die Kunststoffindustrie in den letzten Jahren nicht nur die Qualität und das Volumen des mechanischen Recyclings erhöht, sondern auch die sogenannte chemische Recyclingtechnologie entwickelt, die das mechanische Recycling ergänzt. Mit Blick auf die Zukunft könnte das chemische Recycling die Materialien übernehmen, die nicht dem werkstofflichen Recycling zugeführt werden, und so die vollständige Kreislauffähigkeit von Kunststoffprodukten sicherstellen.

Recycling zugeführt werden, und so die vollständige Kreislauffähigkeit von Kunststoffprodukten sicherstellen. Auch hier sind Investitionen in eine angemessene Infrastruktur der Schlüssel und bedürfen einer ausreichenden Transformationsphase für die Industrie, auch um die technologischen Entwicklungen zu berücksichtigen. Der Artikel 6 ist sehr komplex. Eine Differenzierung zwischen 30 Verpackungsmateri- alien bzw. -kategorien (Anhang II, Tabelle 1) und einer weiteren Abstufung der Anfor- derungen innerhalb der Kategorien nach fünf Graden (A-E; Anhang II Tabelle 2) muss kritisch hinterfragt werden, um einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Ver- packungshersteller bei der Compliance-Dokumentation zu verhindern (gefordert nach Artikel 6 Absatz 8. i. V. m. Anhang VII). III. Rezyclatgehalt (Art. 7, Erwägungsgrund 32 und 33) Nach dem Vorschlag der EU-Kommission muss ab dem 1.

Anhang VII). III. Rezyclatgehalt (Art. 7, Erwägungsgrund 32 und 33) Nach dem Vorschlag der EU-Kommission muss ab dem 1. Januar 2030 jede Verpa- ckungseinheit mit einem Kunststoffanteil einen bestimmten Prozentsatz an recyceltem Kunststoff enthalten, um auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden zu können. Die Zielvorgabe kann jedoch nicht auf eine einzelne Verpackungseinheit berechnet werden. Kunststoffverpackungen zeichnen sich durch eine große Vielfalt an Typen, Anwendungsbereichen, technischen und Leistungsanforderungen und nicht zuletzt durch gesetzliche Auflagen aus. Die Berechnung der Zielvorgabe als Durchschnitt aller von einem Wirtschaftsbeteiligten in Verkehr gebrachten Kunststoffverpackungen ist die einzige Möglichkeit, den Anteil an stofflich verwerteten Inhaltsstoffen für diese Art von Verpackungen zu berücksichtigen.

Möglichkeit, den Anteil an stofflich verwerteten Inhaltsstoffen für diese Art von Verpackungen zu berücksichtigen. Außerdem gibt sie den Herstellern die Flexibi- lität, den rezyklierten Anteil je nach verfügbarem Angebot und technischer Machbarkeit zuzuordnen, und bietet ihnen eine realistische Chance, das Ziel zu erreichen. Des Weiteren sind die vorgeschlagenen Zielvorgaben für kontaktsensitive Kunst- stoffverpackungen unrealistisch. Die Marktversorgung mit genügend recyceltem Kunststoff in der richtigen Qualität für den Kontakt mit Lebensmitteln zu gewährleisten, ist äußerst problematisch. Solche Produkte müssen strenge Gesundheits- und Sicher- heitsvorschriften erfüllen. Darüber hinaus schränken die langwierigen Zulassungsver- fahren für neue Technologien und Verpackungsmaterialien durch die EFSA, die EU- Kommission und die Mitgliedstaaten die Hersteller sehr ein.

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