FV Steine-Keramik · Trade and business associations · AT
Šaltinis: Europos Komisijos skelbiami susitikimai, sutapatinti pagal skaidrumo registro numerį. n = 1 susitikimų; x — metai pagal susitikimo datą, y — susitikimų skaičius.
| Data | Priėmė | Tema |
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| 2021-09-29 | Cabinet of Commissioner Elisa Ferreira | European but local - The contribution of the bricks and tiles industry to the European Green Deal |
…7.1.2026 Dr. GP O:\FV_SteineKeramik\Themen_Schwerpunkte\Umwelt\Abfall\PPWR - Stn FV Steine-Keramik.docx STELLUNGNAHME des Fachverbands der Stein- und keramischen Industrie Österreich zum Entwurf des delegierten Rechtsakts zur Ausnahme von Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder (plastic wrappings and straps) vom 100% Wiederverwendungsziel Die Ausnahme von Palettenumhüllungen und Umreifungsbändern (plastic wrappings and straps) vom 100% Wiederverwendungsziel nach Artikel 29 Abs. 2 und 3 der EU- Verpackungsverordnung wird von der Stein- und keramischen Industrie sehr begrüßt und ist für die betroffenen Unternehmen unbedingt notwendig! Zusätzlich fordern wir, dass Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder auch vom Anwendungsbereich des Artikels 29 Abs. 1 sowie Paletten vom Anwendungsbereich des Artikels 29 Abs. 2 und 3 auszunehmen sind.
…des Artikels 29 Abs. 1 sowie Paletten vom Anwendungsbereich des Artikels 29 Abs. 2 und 3 auszunehmen sind. Begründung: Wiederverwendbarkeitspflicht für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder: Mit dem vorgeschlagenen delegierten Rechtsakt führt die Kommission eine gezielte Ausnahme für Kunststoffverpackungen und -bänder von den in Artikel 29 Abs.2 und 3 festgelegten Verpflichtungen zur 100%igen Wiederverwendung ein, wobei die in Artikel 29 Abs. 1 festgelegten Wiederverwendungsziele beibehalten werden. In diesem Zusammenhang bestätigt der delegierte Rechtsakt, dass Wirtschaftsteilnehmer, die Transportverpackungen oder Verkaufsverpackungen für Transportzwecke (einschließlich Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder) verwenden, ab dem 1.1.2030 sicherstellen müssen, dass mindestens 40% dieser Verpackungen innerhalb eines Wiederverwendungssystems wiederverwendbar sind.
…müssen, dass mindestens 40% dieser Verpackungen innerhalb eines Wiederverwendungssystems wiederverwendbar sind. Darüber hinaus wird von den Betreibern erwartet, dass sie sich ab dem 1.1.2040 bemühen, einen Wiederverwendungsanteil von mindestens 70% für die gleichen Verpackungskategorien innerhalb eines Wiederverwendungssystems zu erreichen. Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder sind wesentliche Werkzeuge, um die Stabilisierung und den Schutz von Produkten während des Transports zu gewährleisten, mögliche Brüche oder Beschädigungen zu verhindern und die sichere Handhabung der Ladung zu gewährleisten. Sie werden oft gedehnt oder geschrumpft, während sie an der Ladung befestigt sind, und sie können während der Verpackung, Lagerung, des Transports und der Handhabung beschädigt werden.
…befestigt sind, und sie können während der Verpackung, Lagerung, des Transports und der Handhabung beschädigt werden. In den meisten Fällen müssen Unternehmer beim Entladen von Paletten auch Verpackungen und Bänder aufschneiden, wodurch eine weitere Wiederverwendung verhindert wird. Aufgrund ihrer inhärenten Eigenschaften können sie nach dem Ablösen vom verpackten Material nicht vollständig wiederhergestellt werden und auch nicht wiederverwendet werden, ohne dass dabei die gleiche Leistung in Bezug auf Effizienz, Sicherheit und Erhaltung der Ladung gewährleistet ist. Aufgrund ihrer spezifischen Funktion und Eigenschaften können Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder nicht als wiederverwendbare Verpackung im Sinne von Artikel 11 der Ref. Ares(2026)131457 - 07/01/2026 7.1.2026 Dr.
…nicht als wiederverwendbare Verpackung im Sinne von Artikel 11 der Ref. Ares(2026)131457 - 07/01/2026 7.1.2026 Dr. GP O:\FV_SteineKeramik\Themen_Schwerpunkte\Umwelt\Abfall\PPWR - Stn FV Steine-Keramik.docx Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung angesehen werden. Daher sollen Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder von den Anforderungen des Artikels 29 Abs. 1 ausgenommen werden. Wiederverwendungspflicht für Paletten: Eine Verpflichtung zur 100% igen Wiederverwendbarkeit für Paletten ist nicht erreichbar. In der mineralischen Baustoffindustrie unterliegen Paletten aufgrund des Gewichts und der Masse der Produkte einer rauen Handhabung. Dies führt zu erheblichem Verschleiß und Schäden, die viele Paletten nach wenigen Zyklen unbrauchbar machen. Wiederverwendbare Paletten haben eine kurze Lebensdauer (ca.
…die viele Paletten nach wenigen Zyklen unbrauchbar machen. Wiederverwendbare Paletten haben eine kurze Lebensdauer (ca. 6-7 Verwendungen), und die Verwendung von Standardformaten wird häufig durch technische Anforderungen in Bezug auf Produktions- oder Transportanforderungen behindert, was ihre Effizienz und Umweltvorteile weiter einschränkt. Paletten werden oft im Freien gelagert und sind extremen Wetterbedingungen und langen Transportwegen ausgesetzt, die ihre Verschlechterung beschleunigen. Diese Faktoren verringern die Anzahl der Wiederverwendungen, was ihre Nachhaltigkeitsvorteile untergräbt. Eine hohe Qualität der Paletten und die Vermeidung von Materialschäden an den Paletten ist entscheidend für die sichere Handhabung (Transport) von mineralischen Baustoffen (zB Ziegel).
…an den Paletten ist entscheidend für die sichere Handhabung (Transport) von mineralischen Baustoffen (zB Ziegel). Wiederverwendbare Paletten erfordern regelmäßige Wartung und Reparatur, um in gebrauchsfähigem Zustand zu bleiben. Folglich erscheint ein Übergang zu 100% wiederverwendbaren Paletten, die im Business- to-Business-Transport eingesetzt werden, für viele Unternehmen in den nächsten Jahren völlig unrealistisch. In vielen Regionen gibt es keine etablierte Infrastruktur, um wiederverwendbare Paletten effizient an ihren Ursprungsort zurückzubringen, damit sie wiederaufbereitet werden können. Die hohen Kosten und die Komplexität der Palettenrücknahme, insbesondere im grenzüberschreitenden Betrieb, erschweren die Aufrechterhaltung eines Kreislaufsystems.
…insbesondere im grenzüberschreitenden Betrieb, erschweren die Aufrechterhaltung eines Kreislaufsystems. Zusätzlich zu diesen logistischen Hindernissen sollten regionale Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden: Einige Länder in der EU konzentrieren sich auf Einwegpaletten, da es keine Rücksendelogistik gibt, was die Wiederverwendung unpraktisch macht. So ist die mineralische Baustoffindustrie mit erheblichen regionalen Unterschieden im Palettenhandling konfrontiert. Verschiedene Werke in der EU setzen je nach Bedarf häufig auf eine Mischung aus Einweg- und Mehrwegpaletten. Bestimmte Produktionslinien und Handhabungssysteme sind so konzipiert, dass sie nur mit Einwegpaletten arbeiten, und die Nachrüstung dieser Systeme würde erhebliche Investitionen erfordern.
…dass sie nur mit Einwegpaletten arbeiten, und die Nachrüstung dieser Systeme würde erhebliche Investitionen erfordern. In einigen Ländern muss das Förderband umgebaut werden, damit die Produktionslinie wiederverwendbare Europaletten aufnehmen kann, was wiederum immense Investitionskosten mit sich bringt. Andererseits muss aufgrund der großen Formatvielfalt in einigen Ländern die Umrüstung der Entlade- und Verpackungslinien auf ein schichtweises De- Hacking-System und die Implementierung eines Staplersystems mit Robotern eingesetzt werden, was wiederum Investitionen mit sich bringt.
…die Implementierung eines Staplersystems mit Robotern eingesetzt werden, was wiederum Investitionen mit sich bringt. Darüber hinaus erfordern einige der von der mineralische Baustoffindustrie hergestellten Produkte Paletten mit bestimmten Abmessungen und Tragfähigkeiten: Diese spezifischen Anforderungen können durch die Verwendung standardisierter Palettenformate nicht erfüllt werden, was ihre Implementierung weiter einschränkt. Daher sollen Paletten vom Anwendungsbereich des Artikel 29 Abs. 2 und 3 ausgenommen werden. * * * * *